11. Januar 2012
Der Gemeinderat beurteilt die Ziele und Dringlichkeit für die Sanierung der Deponie Feldreben
Der Gemeinderat hat sich anlässlich zweier Klausursitzungen intensiv mit den im September 2011 an einer Pressekonferenz des Regierungsrats Basel-Landschaft kommunizierten Zielen und Dringlichkeit sowie einer neuen Organisation für die Deponiesanierung Feldreben auseinandergesetzt und diese sowohl fachlich wie auch politisch beraten.

Organisation
Der Gemeinderat kommt zum Schluss, dass sich die bisherige Projektorganisation, wie in der Kooperationsvereinbarung festgelegt, bewährt hat und diese bis zum Abschluss der ersten Phase, das heisst bis zum Vorliegen des Sanierungsprojektes, beibehalten werden muss. Die entsprechenden Bemühungen des Gemeinderats um die Beibehaltung der bewährten Organisationsstruktur haben sich bereits als erfolgreich erwiesen, zumal der Regierungsrat Ende November einen Runden Tisch einberufen und dort bekannt gegeben hat, dass an der bewährten Organisation festgehalten wird.

Ziele und Dringlichkeit
Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit den im Schreiben des Amtes für Umwelt und Energie vom 13. September 2011 formulierten Zielen und Dringlichkeit einverstanden, in der Annahme, dass:

Die Sanierungsziele innerhalb von 5 Jahren mehrheitlich mittels eines Aushubs des Deponiekörpers in Kombination mit geeigneten Sanierungsmassnahmen im Fels erreicht werden. Damit kann gleichzeitig sichergestellt werden, dass sämtlich Schadstoffe, auch die toxikologisch unbekannten Substanzen, eliminiert und fachgerecht entsorgt werden.

Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass der Grundwasserberg als altlastenrechtliche Sanierungs-massnahme (Sicherung) zu klassieren ist. Deshalb ist dessen Sicherstellung und Finanzierung im Sanierungsprojekt zu berücksichtigen. Dasselbe gilt auch für den Florin-Brunnen. Schon allein aufgrund der Tatsache, dass der Grundwasserberg als Sicherungsmassnahme dient, zeigt sich für den Gemeinderat - entgegen der Ansicht des AUE - die Dringlichkeit der Sanierung. Er kommt diesbezüglich zum Schluss, dass die Erreichung der Sanierungsziele nicht wie vom Amt für Umwelt und Energie festgehalten erst in 50 Jahre erfolgen muss, sondern bereits innert 25 Jahren. Eine Sanierungsfrist von 50 Jahren entspräche wohl kaum der soeben vom Landrat verabschiedeten Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft, wonach der Regierungsrat beauftragt wird eine „unverzügliche“ und „nachhaltige“ Lösung des Altlastenproblems bei den Muttenzer Deponien herbeizuführen. Zudem können der Wissenstransfer und die finanzielle Verpflichtung der Verursacher nicht über eine Zeitspanne von 50 Jahren sichergestellt werden. Es spricht nichts dagegen, mit adäquaten Sanierungsmassnahmen sicher zu stellen, dass bereits nach 25 Jahren die Deponie Feldreben ohne weitere Massnahmen der kommenden Generation überlassen wird.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Departementsvorsteherin Heidi Schaub unter Tel. 076 325 12 48 gerne zur Verfügung.
Deponie Feldreben 1955
Deponie Feldreben 1955, Quelle Archiv Büro Schmassmann