Kantonaler Richtplan Basel-Landschaft (KRIP), Anpassung 2021 Mitwirkung

10. März 2022

Mit der Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans Basel-Landschaft werden ein neues Objektblatt erstellt und verschiedene Objektblätter sowie die Richtplan-Gesamtkarte und die Richtplankarte Verkehrsinfrastruktur angepasst und/oder fortgeschrieben. Die Unterlagen dazu werden im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte (Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes) öffentlich aufgelegt.

Auflagezeit:     21. Februar – 31. Mai 2022 während der Bürozeiten

Auflageorte:    Gemeindeverwaltungen der Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft

                          oder

                          Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal (Sekretariat)

Internet:           https://www.baselland.ch/themen/p/politische-rechte/vernehmlassungen

Auskünfte:       Amt für Raumplanung, Tel. 061 552 59 33

Stellungnahmen zur Anpassung 2021 des Kantonalen Richtplans können bis zum 31. Mai 2022 schriftlich wie folgt eingereicht werden:

per Post:            Amt für Raumplanung, Kreuzbodenweg 2, 4410 Liestal
per Mail:            raumplanung@bl.ch

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