Die Gemeinde informiert

15. Februar 2022
Parkgebühren mit App bezahlen - Sprechstunde Gemeindepräsidentin - Veranstaltung im Wald - SBB Tageskarten - Überprüfung Reisedokumente - Prämienverbilligung für Krankenversicherung - Anmeldung AHV-Altersrente - Muttenzer Geschenkkarte

Aus der Verwaltung
-    Parkgebühren mit App bezahlen (gilt NICHT für Nachtparking)
-    Sprechstunde der Gemeindespräsidentin
-    Veranstaltungsbewilligung im Wald
-    Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
-    Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
-    Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
-    Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
-    Muttenzer Geschenkkarte

 

Aus der Verwaltung

Parkgebühren mit App bezahlen (gilt NICHT für Nachtparking)
In Muttenz gibt es schon seit längerer Zeit eine Parkplatzbewirtschaftung. Zusätzlich zur  Münzbezahlung an den regulären Parkuhren können an allen Standorten (Hauptstrasse, Jakob Eglin-Strasse, Brühlweg, Gründenstrasse, Schulhaus Gründen, Schulhaus Donnerbaum, Hallenbad) die Parkgebühren auch über die Parkingpay-App oder mit TWINT bezahlt werden. An den Parkuhren sind Kleber aufgebracht, die auf diese beiden zusätzlichen Möglichkeiten hinweisen.

Parkingpay-App
Bargeldloses Bezahlen über die Parkingpay-App ist mittlerweile in vielen Baselbieter und anderen Schweizer Gemeinden möglich. Die App von www.parkingpay.ch kann einfach und schnell auf das Mobiltelefon installiert werden.

1. App «Parkingpay» bei Google Play oder im Apple App Store laden und installieren
2. Anmelden (E-Mail, Passwort, AGB akzeptieren)
3. Konto einrichten (Name, Adresse, Fahrzeug(e))

In der App stehen zwei Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung
a) Lastschriftverfahren (LSV/DD) mit Belastung der monatlichen Parkgebühren auf dem Bank- oder Postkonto
b) Vorauszahlung mit Laden des Parkingpay-Kontos (Mindestbetrag CHF 20.-) über e-payment. Es können online auch Einzahlungsscheine bei Parkingpay bestellt werden.

TWINT
Eine weitere Möglichkeit ist das bargeldlose Bezahlen über TWINT. Hierfür ist jedoch der Gang zu Parkuhr wie bei der Münzzahlung nötig. Man scannt den an der Parkuhr angebrachten QR-Code, gibt das Autokennzeichen ein und wählt die gewünschte Parkzeit.

Eine einfache Nachzahlung ist mit der bargeldlosen Bezahlungsmöglichkeit jederzeit möglich, ohne vor Ort zu sein. Man bezahlt am Schluss nur die tatsächlich genutzte Parkzeit. Mit der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit steht für die Begleichung der Parkgebühren somit eine praktische zusätzliche Option zur Verfügung, welche sich in den vergangenen drei Jahren seit Einführung bewährt hat und zunehmend genutzt wird.

Anmeldung für Nachtparking
Für das regelmässige Parkieren auf öffentlichem Grund während der Nacht bestehen gesonderte Konditionen. Eine Anmeldung per Formular oder Online-Anmeldung ist erforderlich. Die Bewilligung für das Nachtparking wird von der Gemeinde einzeln in Rechnung gestellt. Alle Informationen dazu finden sich unter:

Muttenz Online: Online-Dienste

 

Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann führt auch im neuen Jahr die bewährte Tradition der Sprechstunde des Gemeindepräsidiums weiter.

Die Sprechstunde findet telefonisch oder per Videokonferenz (zoom.us) statt. Die Gemeindepräsidentin ist jeweils montags von 18.00 bis 19.00 Uhr telefonisch direkt erreichbar unter Tel. 061 466 62 66.

Für Gespräche zu einem anderen Zeitpunkt, bitten wir um Voranmeldung über das Sekretariat Gemeinderat/Gemeindeverwalter unter Telefon 061 466 62 03 oder per E-Mail an franziska.stadelmann@muttenz.ch.

Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des 55. Birslauf 2022 mit ca. 900 Teilnehmenden vom Samstag, 2. April 2022 gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für die Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS, 570.1), in den Gemeinden Arlesheim, Münchenstein, Muttenz und Reinach mit Auflagen erteilt.

Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
Die Tageskarte Gemeinde ist bei der Bevölkerung sehr beliebt. Es stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern pro Tag zehn Tageskarten zur Verfügung und es lohnt sich auf jeden Fall, im Internet auf www.muttenz.ch nachzuschauen, ob es am gewünschten Reisetag noch freie Karten gibt. Diese können dann gleich online gekauft werden. Die Tageskarte Gemeinde ist übertragbar und gilt in der 2. Klasse auf dem gesamten SBB Liniennetz. Dazu kommen über 30 städtische ÖV-Betriebe, Postauto, Schifffahrt und diverse Privatbahnen.

Die Tageskarten können auch direkt am Schalter Information im Gemeindehaus gekauft werden. Über Telefon 061 466 62 62 geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Verfügbarkeit von Tageskarten zu dem von Ihnen gewünschten Termin.

Tipp:
Beim Online-Kauf auf www.muttenz.ch und gleichzeitiger Online-Zahlung schicken wir die Tageskarten noch am selben Tag per A-Post an die angegebene Adresse!

Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
Der Schweizer Pass oder das Kombiangebot Pass plus Identitätskarte (ID)
sind über das Passbüro Basel-Landschaft erhältlich: Entweder über Internet bl.ch / Suchwort «Passantrag» oder aber Sie nutzen die Möglichkeit, den Pass, die ID oder das Kombiangebot bei der kantonalen Passstelle in Liestal telefonisch unter Telefon 061 552 58 69 zu beantragen. Siehe dazu auch www.schweizerpass.ch.

Nach Antragstellung erhalten Sie einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache beim Passbüro Basel-Landschaft an der Mühlegasse 8 in Liestal zur Aufnahme der biometrischen Daten (Gesichtsvermessung, digitales Foto, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift). Sie müssen kein Foto mitbringen, da das digitale Foto beim Passbüro in Liestal erstellt wird.

Preise
(*inkl. Portokosten CHF 5.- pro Ausweis)

Minderjährige
(5 Jahre gültig)

Erwachsene
(10 Jahre gültig)

Erhältlich beim Passbüro in Liestal:
Schweizer Pass
Kombiangebot: Pass plus Identitätskarte

CHF 65.--*
CHF 78.--*

CHF 145.--*
CHF 158.--*

Erhältlich im Gemeindehaus in Muttenz:
Identitätskarte

CHF 35.--

CHF 70.--

Die Identitätskarte (ohne Pass) ist auch am Schalter Einwohnerdienste im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 erhältlich. Kommen Sie zu den Schalteröffnungszeiten (aktuell Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr) vorbei, um das Antragsformular zu erstellen und zu unterzeichnen. Für Minderjährige braucht es auf dem Antragsformular die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person, weshalb mindestens eine erziehungsberechtigte Person ihr/e Kind/er für die Antragstellung eines Pass oder einer ID begleiten muss.

Für jede ID-Karte benötigen wir ein aktuelles Passfoto.

Ein Ausweisverlust (Pass oder ID) ist immer auf einem Posten der Kantonspolizei zu melden. Sie benötigen die Verlustmeldung zur Beantragung eines neuen Ausweises.

Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung

Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz unter Telefon 061 466 62 06 oder Sie können diese direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter «Prämienverbilligung» herunterladen.
AHV-Zweigstelle Muttenz

Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten. Für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.

Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.

Muttenzer Geschenkkarte
Um die Gewerbebetriebe aufgrund der Corona-Pandemie zu stärken, hat der KMU Muttenz in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Muttenz eine Muttenzer Geschenkkarte im November 2020 lanciert. Es handelt sich dabei um eine Wertkarte im Kreditkartenformat, welche mehrfach mit einem beliebigen Betrag aufgeladen werden kann.

Die Geschenkkarte ist in Pink oder Blau bei diversen Verkaufsstellen in Muttenz sowie online erhältlich und kann bei rund 50 Muttenzer KMU als Zahlungsmittel eingesetzt werden – eine tolle Geschenkidee für Familie, Freunde, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitende. Mit dem Kauf der Geschenkkarte unterstützen Sie nicht nur die hier ansässigen KMU, sondern sorgen auch für den Erhalt der Vielfalt an Unternehmen in Muttenz.

Auch die Gemeinde Muttenz als eine der Hauptsponsoren verkauft die Geschenkkarte am Schalter Information im Gemeindehaus. Sämtliche Verkaufs- sowie die Annahmestellen finden Sie auf www.kmu-muttenz.ch.

Muttenzer Geschenkkarte
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