Pandemie: neue Nutzungsregelung ab 19. April 2021 für das Hallenbad und die Turnhallen Muttenz

19. April 2021

Hallenbad
Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 14. April 2021 ist die Nutzung des Hallenbads zwar wieder erlaubt, allerdings nur mit massiven Einschränkungen. Neben dem Schulunter­richt können die gebuchten Trainings und Kurse zu eingeschränkten Zeiten stattfinden. Nur an den Wochenenden steht das Hallenbad der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Die maximale Hallenbadbelegung beträgt 15 Personen. Wenn mehr als ein Kurs bzw. Training gleichzeitig stattfindet, müssen die Verantwortlichen ihre Teilnehmerzahl entsprechend anpassen. Dies kann in gegenseitiger Absprache oder auf Anweisung der Bauverwaltung erfolgen. Sofern sich ausschliesslich Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 im Hallenbad aufhalten, gilt diese Einschränkung nicht. Falls es sich während der Hallenbadöffnung für die Öffentlichkeit als erforderlich erweist, kann das Hallenbadpersonal die Benützungszeit auf eine Stunde pro Person beschränken.

Benützungszeiten für die einzelnen Nutzergruppen:

  Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
Schulen 07.30 -
12.00
07.30 -
09.30
07.30 -
12.30
07.30-
10.00
07.30 -
12.30
  -----   -----
Kurse /
Trainings
  ----- 09.30 -
20.00
12.30 -
20.00
10.00 -
20.00
12.30 - 
20.00
  -----   -----
Öffentlichkeit   -----   -----   -----    -----   ----- 09.00 -
17.00
09.00 -
17.00


Turnhallen
Die gebuchten Belegungen in den Turnhallen dürfen wieder stattfinden. Auch Garderoben und Duschen dürfen genutzt werden. Dabei sind die Vorgaben des Bundesrats zwingend einzuhalten: Trainings dürfen nur mit maximal 15 Personen durchgeführt werden. Es gilt Maskenpflicht und es ist ein Abstand von 1.5 m einzuhalten. Es sind nur Trainingsaktivitäten ohne Körperkontakt zulässig. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind Trainings von Kindern und Jugendlichen bis Jahrgang 2001. Die Massnahmen sind von den Veranstaltern in Eigenverantwortung umzusetzen.

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