Der Gemeinderat informiert

19. April 2021
Traktanden der Gemeindeversammlungen vom 8. und 15. Juni 2021 - Verlängerung der Hallenbadabonnemente - Erlass einer Planungszone im Dorfkern

Traktanden der Gemeindeversammlungen vom 8. und 15. Juni 2021
Der Gemeinderat hat auf Dienstag, 8. und 15. Juni 2021 jeweils eine Gemeindeversammlung angesetzt und die folgenden Traktanden, aufgeteilt auf die beiden Gemeindeversammlungen, festgelegt:

Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 8. Juni 2021:

  1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Januar 2021
  1. Totalrevision Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz, Mittagstisch
    Geschäftsvertretung: GR Thomas Schaub
     
  2. Mutation Zonenplan Landschaft, Windenergie
    Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan
  1. Genehmigung der Statuten des zu gründenden Zweckverbands APG –
    Versorgungsregion Rheintal
    Geschäftsvertretung: GR Roger Boerlin
  1. Verschiedenes


Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 15. Juni 2021:

  1. Jahresbericht 2020 der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
    Geschäftsvertretung: Präsident RGPK
  1. Vorlage der Rechnung 2020
    Geschäftsvertretung: VP Alain Bai
  1. Antrag gem. § 68 GemG, Prüfung Abriss und Neubau Mittenza mit Räumen für die Muttenzer Vereine unter Berücksichtigung des Gesamtkomplexes und finanzieller Überlegungen
    Abstimmung über Erheblicherklärung
    Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan
  1. Leistungsvereinbarung mit Frauenverein Muttenz, Betrieb Bibliothek
    Geschäftsvertretung: GR Thomas Schaub
  1. Mitteilungen des Gemeinderats
  1. Verschiedenes

Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 21. Mai 2021 publiziert wird. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Durchführungsort der Gemeindeversammlungen bekanntgegeben.


Verlängerung der Hallenbadabonnemente
Das Hallenbad musste seinen Betrieb aufgrund der behördlich verfügten Massnahmen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie ab dem 21. Dezember 2020 vorerst bis Ende Februar 2021 für die Öffentlichkeit schliessen. Den Abonnentinnen und Abonnenten wurden ihre Jahres- und Halbjahresabonnemente deshalb um diese Zeitdauer verlängert.

Aufgrund der epidemiologischen Lage wurden die behördlichen Massnahmen und damit auch die Schliessung des Hallenbads – zumindest für die Erwachsenen – über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert. Auch die am 14. April 2021 beschlossene Lockerung ermöglicht noch keinen Normalbetrieb. Aus diesem Grund können die Abonnentinnen und Abonnenten voraussichtlich bis Ende April ihr Abonnement weiterhin nicht oder nur eingeschränkt nutzen.

Der Gemeinderat beschloss deshalb, die Jahres- und Halbjahresabonnemente per 1. Mai 2021 erneut um die zusätzliche Zeitdauer der Schliessung des Hallenbads zu verlängern.


Erlass einer Planungszone im Dorfkern
Der Gemeinderat Muttenz hat im Januar 2021 die Revision der Nutzungsplanung Dorfkern beschlossen. Am 10. März 2021 hat der Gemeinderat Muttenz eine Planungszone gemäss § 53 RBG für die Dauer von fünf Jahren über die Parzelle 177 an der Hauptstrasse 40 in Muttenz erlassen, da ein vorliegendes Baugesuch für ein Einfamilienhaus die laufende Planung erschweren oder verunmöglichen könnte. Während der Dauer der Planungszone dürfen auf der betreffenden Parzelle keine ober- und unterirdischen Neu- und Anbauten erstellt und keine grösseren Gartengestaltungsmassnahmen sowie Terrainveränderungen vorgenommen werden. Weiterhin bewilligungsfähig sind nur Renovationen sowie Kleinbauten bis 8 m² Grundfläche.

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