Anhörung zur Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung
Einladung zur Anhörung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 23. November 1999: Sehr geehrte Stimmberechtigte Gerne laden wir Sie zur Anhörung zur Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (FEB-Reglement Nr. 15.250) ein. A Ausgangslage An der Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2017 wurde der erste Entwurf eines Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz vom Souverän zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage unter Beizug von betroffenen Eltern und Fachpersonen zu erarbeiten, die den Anliegen der betroffenen Eltern mehr Rechnung trägt. Ebenfalls solle gleichzeitig mit dem neuen Reglement die schulergänzende Nachmittagsbetreuung eingeführt werden und auf die Auslagerung der beiden gemeindeeigenen Tagesheime Unterwart und Sonnenmatt solle verzichtet werden. Das aktuelle FEB-Reglement gilt seit 1. August 2019 und berücksichtigt diese Vorgaben. Seit diesem Datum werden die Muttenzer Kinder in allen Betreuungsinstitutionen einkommensabhängig mit Betreuungsgutscheinen subventioniert. Diese individuell berechneten finanziellen Gemeindebeiträge werden als Subjektfinanzierung auch für die Mittagstischbesuche ausgerichtet. B Aktuelle Situation Die Entwicklung der Mittagstisch-Besucherzahlen, die politische Vorstösse und Anträge und das Vorgehen des Gemeinderates sind im angefügten Vernehmlassungsschreiben dargelegt. C Totalrevision FEB-Reglement und Geschäftsordnung Mittagstische Die angefügte Totalrevision des FEB-Reglements sowie die Totalrevision der Geschäftsordnung Mittagstische der Gemeinde Muttenz wurden vom Gemeinderat in Form einer synoptischen Darstellung mit Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen zur Anhörung verabschiedet. Mit der Objektfinanzierung sieht der Gemeinderat in der Geschäftsordnung Mittagstische vor, den Eltern ab 1. August 2021 pro Kind ein Kostenbeitrag für Verpflegung und Betreuung über CHF 13.00 pro Besuch eines Mittagstischs der Gemeinde Muttenz in Rechnung zu stellen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die beiliegende gemeinderätliche Geschäftsordnung Mittagstische nur zur Information dient und nicht Teil der Anhörung ist. D Termin für Ihre Anhörungsantwort Bitte beachten Sie auch, dass der Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf der Internetseite www.muttenz.ch ohne Änderungen publiziert wird. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen. Muttenz, 11. Februar 2021 Datum der Neuigkeit 12. Feb. 2021
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