Anhörung zur Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung

12. Februar 2021
Einladung zur Anhörung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 23. November 1999:
Totalrevisionen
  • Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.250)
  • Geschäftsordnung der Mittagstische Breite, Feldreben und Margelacker der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.280)

Sehr geehrte Stimmberechtigte

Gerne laden wir Sie zur Anhörung zur Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (FEB-Reglement Nr. 15.250) ein.

A  Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2017 sind die Gemeinden aufgrund des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot zu ermöglichen.

An der Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2017 wurde der erste Entwurf eines Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz vom Souverän zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage unter Beizug von betroffenen Eltern und Fachpersonen zu erarbeiten, die den Anliegen der betroffenen Eltern mehr Rechnung trägt. Ebenfalls solle gleichzeitig mit dem neuen Reglement die schulergänzende Nachmittagsbetreuung eingeführt werden und auf die Auslagerung der beiden gemeindeeigenen Tagesheime Unterwart und Sonnenmatt solle verzichtet werden. 

Das aktuelle FEB-Reglement gilt seit 1. August 2019 und berücksichtigt diese Vorgaben. Seit diesem Datum werden die Muttenzer Kinder in allen Betreuungsinstitutionen einkommensabhängig mit Betreuungsgutscheinen subventioniert. Diese individuell berechneten finanziellen Gemeindebeiträge werden als Subjektfinanzierung auch für die Mittagstischbesuche ausgerichtet.

B  Aktuelle Situation
Aktuell werden Mittagstische verteilt über die Wochentage an den Standorten Breite im Jugend- und Kulturhaus Fabrik, Margelacker im Clubrestaurant der Sportanlage und Feldreben im Evang.-ref. Kirchgemeindehaus angeboten. Die reglementarische Neuregelung führte ab 1. August 2019 dazu, dass für viele Eltern der Mittagstischbesuch ihrer Kinder so teuer wurde, dass sie sich nach anderen Lösungen umschauten und ihre Kinder vom Mittagstischbesuch abmeldeten. Mit dem Wechsel auf die Subjektfinanzierung auf Sommer 2019 kam es deshalb zu einem sehr deutlichen Einbruch der Besucherzahlen.

Die Entwicklung der Mittagstisch-Besucherzahlen, die politische Vorstösse und Anträge und das Vorgehen des Gemeinderates sind im angefügten Vernehmlassungsschreiben dargelegt.

C Totalrevision FEB-Reglement und Geschäftsordnung Mittagstische
Der politische Auftrag, eine Vorlage mit einem Wechsel von der Subjektfinanzierung zur Objektfinanzierung auszuarbeiten liegt vor. Die Totalrevision des FEB-Reglements beinhaltet eine klare Trennung zwischen Subjektfinanzierung mit Betreuungsgutscheinen im Abschnitt B und einer neuen Objektfinanzierung für die Mittagstische der Gemeinde im Abschnitt C. Eine weitere Ausdehnung auf neue Mittagstische der Gemeinde Muttenz ist möglich, die Objektfinanzierung von privaten Angeboten ist reglementarisch nicht vorgesehen.

Die angefügte Totalrevision des FEB-Reglements sowie die Totalrevision der Geschäftsordnung Mittagstische der Gemeinde Muttenz wurden vom Gemeinderat in Form einer synoptischen Darstellung mit Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen zur Anhörung verabschiedet.

Mit der Objektfinanzierung sieht der Gemeinderat in der Geschäftsordnung Mittagstische vor, den Eltern ab 1. August 2021 pro Kind ein Kostenbeitrag für Verpflegung und Betreuung über CHF 13.00 pro Besuch eines Mittagstischs der Gemeinde Muttenz in Rechnung zu stellen. Wir machen darauf aufmerksam, dass die beiliegende gemeinderätliche Geschäftsordnung Mittagstische nur zur Information dient und nicht Teil der Anhörung ist.

D  Termin für Ihre Anhörungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 19. März 2021, schriftlich oder per E‑Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Übermittlung per E-Mail bitten wie Sie an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten.

Bitte beachten Sie auch, dass der Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf der Internetseite www.muttenz.ch ohne Änderungen publiziert wird.

Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen.

Muttenz, 11. Februar 2021
IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Die Präsidentin: Franziska Stadelmann
Der Verwalter: Aldo Grünblatt

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Gemeindeversammlung

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Vernehmlassungsschreiben betr. Totalrevision Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz 2021 Download 0 Vernehmlassungsschreiben betr. Totalrevision Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz 2021
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