Die Gemeinde informiert

18. Januar 2021
Wechsel Gemeindeführungsstab - Kreditabrechnung Gemeindestrassen 2019 - Begegnungszone Kreuznagel - Sprechstunde Gemeindepräsidentin - Parkgebühren per APP bezahlen - Steuererklärungsformulare 2020 - Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen - Hundekontrolle - Autobahnvignette 2021 - Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen

Aus dem Gemeinderat
- Wechsel im Gemeindeführungsstab
- Kreditabrechnung Gemeindestrassen Werterhaltung 2019
- Begegnungszone Kreuznagelweg
- Sprechstunde der Gemeindepräsidentin

Aus der Verwaltung
- Parkgebühren mit APP bezahlen
- Versand der Steuererklärungsformulare 2020
- Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
- Hundekontrolle
- Autobahnvignette 2021
- Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen
 

Aus dem Gemeinderat

Wechsel im Gemeindeführungsstab
Der Gemeinderat wählt Urs Saner als Chef Lage in den Gemeindeführungsstab. Er nimmt zudem den Rücktritt von Fritz Degen, Chef Ereignisdienste, zur Kenntnis und verdankt seinen langjährigen Einsatz.

Kreditabrechnung Gemeindestrassen Werterhaltung 2019
Der Gemeinderat beschliesst die Kreditabrechnung Gemeindestrassen Werterhaltung 2019. Die von der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2018 bewilligte Kreditsumme über CHF 600'000.00 konnte mit CHF 589'248.95 abgerechnet werden, was einer Unterschreitung von CHF 10'751.05 bzw. 1.8 % entspricht. Mit dem Kredit wurden Belags- und Instandstellungsarbeiten an der Breite-, Hard-, Farnsburger-, Stockert- und Zwinglistrasse sowie am Fröscheneckrainweg durchgeführt. Bei den Arbeitsausführungen im Zusammenhang mit Werkleitungsbauten Dritter konnten Synergien genutzt und Kosten eingespart werden.

Begegnungszone Kreuznagelweg
Der Gemeinderat beschliesst die Ausführung der Begegnungszone Kreuznagelweg und die damit verbundenen Signalisations- und Markierungsarbeiten in der Höhe von CHF 4'979.75.

Sprechstunde der Gemeindepräsidentin
Die Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann führt die bewährte Tradition der Sprechstunde des Gemeindepräsidiums auch während der Pandemie weiter.

Die Sprechstunde findet telefonisch oder per Videokonferenz (zoom.us) statt. Die Gemeindepräsidentin ist jeweils montags von 18.00 bis 19.00 Uhr unter 061 466 62 66 telefonisch erreichbar.

Für Gespräche zu einem anderen Zeitpunkt bitten wir um Voranmeldung über das Sekretariat Gemeinderat/Gemeindeverwalter unter 061 466 62 03 oder per E-Mail an franziska.stadelmann@muttenz.bl.ch.

 

Aus der Verwaltung

Parkgebühren mit App bezahlen
In Muttenz gibt es schon seit längerer Zeit eine Parkplatzbewirtschaftung. Wer sein Fahrzeug beispielsweise auf der Hauptstrasse vor der Post abstellt, muss für die Zeit seiner Besorgungen die dortige Parkuhr bedienen. Weitere Parkuhren befinden sich in der Jakob Eglin-Strasse, beim Brühlweg und an der Gründenstrasse.
Seit dem 1. Januar 2019 werden auch die kommunalen Parkplätze beim Hallenbad und bei den Primarschulhäusern Gründen und Donnerbaum bewirtschaftet und stehen somit nicht mehr kostenlos zur Verfügung.
Für alle diese Parkfelder wurde zusätzlich zur Bezahlmöglichkeit mit Münzen auch das Bezahlen mit der Parkingpay-App und über TWINT eingeführt. An allen Parkuhren sind Kleber aufgebracht, die auf diese Möglichkeit hinweisen.

Parkingpay-App
Wer immer wieder einmal in Muttenz, anderen Baselbieter Gemeinden, Basel oder weiteren Orten in der Schweiz diese einfache bargeldlose Bezahlmöglichkeit fürs Parkieren nutzen will, kann sich dazu die App von www.parkingpay.ch bereits jetzt auf seinem Mobiltelefon installieren.

Das geht so:
1. App „Parkingpay“ bei Google Play oder im Apple App Store suchen
2. App installieren
3. App öffnen
4. Anmelden (E-Mail, Passwort, AGB akzeptieren)
5. Konto einrichten (Name, Adresse, Fahrzeuge)

In der App stehen zwei Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung

  1. Lastschriftverfahren (LSV/DD) mit Belastung der monatlichen Parkgebühren auf dem Bank- oder Postkonto
  2. Vorauszahlung mit Laden des Parkingpay-Kontos (Mindestbetrag CHF 20.-) über e-payment. Es können online auch Einzahlungsscheine bei Parkingpay bestellt werden.

TWINT
Eine weitere Möglichkeit ist das bargeldlose Bezahlen über TWINT: Man scannt den QR-Code an der Parkuhr, gibt das Autokennzeichen ein und wählt die gewünschte Parkzeit.

Vorteile und Nachteile der Bezahlmöglichkeiten
Der Vorteil von TWINT ist, dass viele die TWINT-App bereits auf dem Handy haben. Hier bleibt aber noch der Gang zur Parkuhr, um den QR-Code zu scannen. Mit der bargeldlosen Zahlung kann man einfach nachzahlen, ohne vor Ort zu sein, und bezahlt am Schluss des Parkierens nur die tatsächlich genutzte Parkzeit. Mit Parkingpay hat man zwar nochmals eine zusätzliche App auf dem Handy, dafür entfällt der Gang zur Parkuhr.
Auch Bargeld hat seine Vorteile: Es hinterlässt keine digitalen Spuren. Der grosse Nachteil ist allerdings, dass man nicht beanspruchte Parkplatz-Zeit nicht zurückerstatten lassen kann. Das wird dann zum Problem, wenn man nur grosse Münzen dabeihat.
Wir sind überzeugt, dass mit der Einführung der bargeldlosen Zahlungsmöglichkeit eine praktische zusätzliche Zahlmöglichkeit für die Parkgebühren zur Verfügung steht.

Versand der Steuererklärungsformulare 2020
Anfang Februar 2021 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformulare für das Jahr 2020. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mitsamt Beilagen bis am 31. März 2021 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am
30. Juni 2021 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.

Fristerstreckung online beantragen
Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem unter www.steuern.bl.ch online beantragt werden.

Wohneigentumsbesteuerung
Das Liegenschaftsblatt «Angaben für die Steuerklärung – Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft» wird auch für das Steuerjahr 2020 verschickt. Darin sind die mit Annahme des Gegenvorschlags des Landrats zur zurückgezogenen Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten» beschlossenen Änderungen bereits enthalten. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2020. Weitere Informationen enthält das Begleitschreiben zum Liegenschaftsblatt.

Neuerung bei der Umbuchungspraxis
Seit Ende Januar 2019 werden keine automatischen Umbuchungen von definitiven Guthaben zwischen Konten der Staats- bzw. Gemeindesteuer und der direkten Bundessteuer – und umgekehrt – mehr vorgenommen. Weiterhin automatisch umgebucht werden definitive Guthaben innerhalb der gleichen Sachgebiete. Unter www.steuern.bl.ch finden Sie dazu weitere Informationen.

Steuererklärung einfach und bequem mit EasyTax am PC ausfüllen

  • Download unter www.easytax.bl.ch.
    Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2020 steht das Programm «EasyTax 2020» ab Anfang Februar 2021 zum Herunterladen bereit.

Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.

Die Gesuchsformulare um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge,
Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz am Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf www.bl.ch unter dem Stichwort „Ausbildungsbeiträge“.

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Im Online-Schalter können Sie sich in der Rubrik Info Abonnement für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen zum Beispiel für:

  • Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
  • Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie Häckseltage
  • Abstimmungs- und Wahltermine
  • Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).

Hundekontrolle
Hunderegistrierung
Haben Sie einen (neuen) Hund? Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht innert 14 Tagen gilt auch für die Weitergabe oder beim Tod des Hundes.

Zur Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeindepolizei oder den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Daten des Hundes inklusiv ChipNummer
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass Sie als Hundehalter gedeckt sind.

Gebühren
Auch zuziehende Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden. Die Hundegebühren werden jedoch erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben. Die Hundegebühr wird pro Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Die weiteren, detaillierten Bestimmungen sind im Hundereglement und der zugehörigen Verordnung festgehalten.

Abmelden Ihres Hundes
Teilen Sie uns dies bitte telefonisch, mittels E-Mail oder direkt über unseren Online-Schalter mit. So erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung der Hundegebühr für Ihren verstorbenen Hund.

Aufhebung Hundekursobligatorium
Der Entscheid des eidgenössischen Parlaments, das nationale Hundekursobligatorium wieder abzuschaffen, ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Die bestehende Bewilligungspflicht für potenziell gefährliche Hunde ist von diesem nationalen Entscheid nicht tangiert und gilt weiterhin.

Den Kantonen ist es weiterhin überlassen, Hundekurse für obligatorisch zu erklären. Hierfür fehlt im Kanton Basel-Landschaft zurzeit eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Somit ist auch in unserem Kanton die Pflicht für die Absolvierung der Sachkundenachweise aufgehoben.

Ihre Gemeindepolizei

Autobahnvignette 2021
Nicht vergessen: Die Autobahnvignette 2020 ist nur noch bis Ende Januar 2021 gültig. Ab 1. Februar 2021 muss - sofern Sie eine Nationalstrasse befahren - die neue Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres Autos oder gut sichtbar am Anhänger oder Motorrad befestigt sein. Das Benützen der Nationalstrasse ohne gültige Vignette hat gemäss Art. 10 NSAV eine Busse von zweihundert Franken zur Folge. Weitere Infos unter www.acs.ch oder www.tcs.ch.

Ihre Gemeindepolizei

Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen
Die Mitarbeiter der Abteilung Betriebe sind bestrebt, eine möglichst hohe Verkehrssicherheit für alle zu gewähren. Aus personellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig und auf die gleiche Art ausgeführt werden. Der Gemeinderat hat deshalb ein Winterdienstkonzept mit Strassenklassifizierung und Räumungsstandards festgelegt, welches sich in den vergangenen Wintern bewährt hat. Gemäss Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn diese eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Wir bitten die Fahrzeughalterinnen und -halter deshalb dringend, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen oder auf den Hausvorplätzen unterzubringen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierten Autos vermieden.

Die Gemeinde wünscht allen eine unfallfreie Winterzeit und dankt für die Mithilfe bei der Bewältigung der winterlichen Wetterherausforderungen.

Schneepflug in Einsatz
Langanhaltende Schneefälle sorgten wieder einmal für winterliche Strassenbedingungen mit Schnee, Matsch und Glatteis
Auf Social Media teilen