Quartierplanvorschriften Chriegacher 1Die Gemeindeversammlung Muttenz vom 9. Januar 2021 hat die Quartierplanvorschriften Chriegacher 1 beschlossen. Gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 liegen die Quartierplanvorschriften Chriegacher 1 während 30 Tagen, vom 23. Januar 2021 bis zum 21. Februar 2021, in der Bauverwaltung Muttenz während der aktuellen Öffnungszeiten öffentlich auf. Die Auflagendokumente können auch unter www.muttenz.ch eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Schriftliche und begründete Einsprachen sind im Doppel bis 21. Februar 2021 dem Gemeinderat, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, einzureichen. Der Gemeinderat Datum der Neuigkeit 18. Jan. 2021
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