Der Gemeinderat informiert

24. November 2020

- Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme der Vernehmlassung der kantonalen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion betreffend "Variable Führungsstrukturen für die kommunalen Schulen – Änderung des Bildungsgesetzes".

Gemäss Bildungsgesetz ist der Kanton für die Sekundarstufe und die Sonderschulung zuständig, die Gemeinden sind dies für die Primarstufe und die Musikschule. Der Schulträger finanziert das jeweilige Schulangebot. Die Schulen werden von einem gewählten Schulrat und der Schulleitung geführt. Die bisherige unscharfe Rollen- und Kompetenzverteilung zwischen Schulleitung, Schulrat und Gemeinde bzw. Kanton, kann den stetig steigenden Anforderungen an das Bildungswesen immer weniger gerecht werden. Daher möchte der Kanton das Bildungsgesetz dahingehend anpassen, dass neue Führungsstrukturen möglich sind. Dem Wunsch der Gemeinden nach Flexibilität in der Wahl ihrer Schulführung wird Rechnung getragen, indem die Gemeinden die Möglichkeit haben, die Schulführung dem Gemeinderat zu übertragen oder ganz oder teilweise an einen Schulrat oder an eine Schulkommission zu delegieren. Die Zuständigkeit für Budget und Rechnung bleibt jedoch auf jeden Fall weiter beim Gemeinderat. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) wie auch der Gemeinderat Muttenz befürworten die Gesetzesrevision. Die Anpassung müsste schlussendlich vom Souverän beschlossen werden.

- Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme der Vernehmlassung der kantonalen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion betreffend 'Klare Führungsstrukturen für die kantonalen Schulen - Änderung des Bildungsgesetzes, Sek I und II".

Mit den neuen Führungsstrukturen für die Sekundarstufen I und II wird das Dreiecksverhältnis der verschiedenen Führungsebenen Schulleitung, Schulrat und Bildungsdirektion (BKSD) entflochten. Die Schulleitungen werden gestärkt, indem sie die Kompetenz für sämtliche operativen Entscheide erhalten. Dadurch wird die Teilautonomie der Schulen erhöht. Die neuen Führungsstrukturen ermöglichen dem Kanton als Träger, seine Schulleitungen direkt anzustellen und die Entwicklung seiner Schulen qualitätsorientiert zu stärken. Der Schulrat spielt weiterhin eine zentrale Rolle bei der Ausgestaltung der Schule und deren Erfüllung des Bildungsauftrags. Er genehmigt das Schulprogramm, an dessen Ausarbeitung er massgebend mitwirkt. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) wie auch der Gemeinderat Muttenz befürworten die Gesetzesrevision.

- Der Gemeinderat beschliesst, dass folgende Gebühren für das Jahr 2021 unverändert bleiben:

  • Die Ansätze für Vorteilsbeiträge, gemäss Wasserreglement
  • Die Wasserbezugsgebühr, gemäss Verordnung zum Wasserreglement
  • Die Grundgebühren der stationären Wassermesser, gemäss Verordnung zum Wasserreglement
  • Die Ansätze für die Vorteilsbeiträge gemäss Abwasserreglement
  • Die Abwassergebühr gemäss Verordnung zum Abwasserreglement
  • Die Ansätze für die Vorteilsbeiträge gemäss Strassenreglement
  • Die Anschlussbeiträge gemäss Reglement über das Multimedianetz
  • Die Benutzungsgebühr des Multimedianetzes gemäss Verordnung zum Reglement über das Multimedianetz
  • Die Lichtwellenleiter-Miete gemäss Verordnung zum Reglement über das Multimedianetz
  • Die Gebühren gemäss Gebührenordnung zum Abfallreglement, inkl. Grünabfuhr und Gebühr gemäss Pilotprojekt Kunststoffsammelsack

Muttenz, 24. November 2020     
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

 

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