Den Umzug elektronisch melden über «eUmzugCH»

19. Oktober 2020

Ab sofort können Umzüge im Baselbiet bequem online den Gemeinden gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über das kantonsübergreifende Internet-Portal «eUmzugCH» unter eumzug.swiss. Damit kann der Kanton zusammen mit den Gemeinden ein von der Bevölkerung häufig genanntes Bedürfnis erfüllen, welches auch als Massnahme in der vom Landrat beschlossenen Digitalisierungsstrategie definiert wurde.

Ab heute können die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft sowie Neuzuziehende ihren Umzug bequem und einfach über das Internet den zuständigen Behörden melden. Der Gang an den Schalter der Gemeindeverwaltung ist alternativ weiterhin möglich, jedoch nicht mehr zwingend erforderlich. Dies ist gerade in der aktuellen Situation rund um Covid-19 besonders wertvoll. Doch auch unabhängig davon zählt die elektronische Umzugsmeldung zu den von der Bevölkerung am meisten nachgefragten E-Government-Dienstleistungen. Während der stressigen Umzugszeit ist es angenehm, den Umzug orts- und zeitunabhängig melden zu können.

Schweizweite Verbundlösung
Die elektronische Umzugsmeldung erfolgt über das Online-Portal «eUmzugCH» (abrufbar unter eumzug.swiss), welches eine kantonsübergreifende Verbundlösung darstellt. Noch sind nicht alle Kantone vollständig daran angeschlossen, d.h. bei einem Wegzug in einen anderen Kanton kann die Anmeldung in der neuen Gemeinde unter Umständen noch nicht elektronisch erfolgen. Es werden aber stetig mehr Gemeinden angeschlossen, sodass die elektronische Umzugsmeldung zukünftig flächendeckend in der gesamten Schweiz möglich sein soll. Die Voraussetzungen und Einschränkungen bei der Nutzung von «eUmzugCH» sind auf der Startseite des Portals übersichtlich aufgeführt.

Weiterer Schritt zur digitalen Verwaltung
Die Anbindung des Kantons Basel-Landschaft an «eUmzugCH» erfolgte im Rahmen eines gemeinsamen VAGS-Projekts (Verfassungsauftrag Gemeindestärkung) zwischen dem Kanton, dem Gemeindefachverband (GFV BL) und dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG). Damit wird eine weitere Massnahme der «Digitalen Verwaltung 2022» umgesetzt, welche 2018 vom Landrat beschlossen wurde. Im Vordergrund steht hierbei das strategische Ziel, Behördengeschäfte einfach und zeitsparend über das Internet abwickeln zu können.

Für Rückfragen:
Matthias Gysin, Geschäftsführer VBLG, 061 921 92 80;
Caroline Rietschi, Präsidentin Gemeindefachverband (GFV BL), 061 726 82 84 / 079 466 56 20;
Johann Christoffel, Leiter Statistisches Amt, Finanz- und Kirchendirektion (FKD), 061 552 56 32.

Auf Social Media teilen