korrekt! Sachverhalt betreffend Gespräche der Gemeinde im Rahmen der Planung Windkraftenergieanlage

8. Oktober 2020

Im Rahmen der Mitwirkungsveranstaltung hat ein Teilnehmer behauptet, es sei mit den Grundeigentümern der Parzelle 1260 vorgängig nicht gesprochen worden. Im Rahmen von zwei Zeitungsartikeln wurde diese Behauptung ebenfalls geäussert. Die Berichterstattung hat auch die Haltung der Gemeinde abgebildet.

Der Gemeinderat möchte an dieser Stelle bekräftigen, dass die Behauptung, es hätten keine Gespräche mit Grundeigentümern der Parzelle 1260 stattgefunden, nicht korrekt ist. Zudem bleibt festzuhalten, dass keine der vorgesehen Windenergieanlagen auf der Parzelle 1260 zu stehen käme.

Der Gemeinderat publiziert nachstehend den Text, welcher den Medien für deren Berichterstattung zur Verfügung gestellt wurde:

«Im Grundbuch sind Herr Jakob Brunner ("senior", verstorben) und Frau Elisabeth Brunner (verstorben) als Eigentümer der Parzelle 1260 eingetragen. Herr Jakob Brunner ("junior") ist gemäss Grundbuch nicht Eigentümer der Parzelle 1260. Anscheinend handelt es sich bei ihm um einen von mehreren Erben und Mitglied einer Erbengemeinschaft.

Die aventron AG hat direkt mit Vertretern der Eigentümer bzw. der Erbengemeinschaft der Parzelle 1260 aber auch mit dem aktuellen Pächter der Parzelle im Januar 2019 Gespräche geführt. Der aventron AG waren zu diesem Zeitpunkt nicht alle möglichen Erben bekannt, da diese auch aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind.

Die kontaktierten Erben stehen den Planungsabsichten nicht nur positiv gegenüber, sondern sie bzw. der Pächter der Parzelle 1260 haben darüber hinaus im Februar 2019 mit der aventron AG eine Nutzungsvereinbarung für die Windmessungen und baugeologische Abklärungen im Zuge der Projektentwicklung unterzeichnet.

Im Herbst 2019, hat die Gemeinde zusammen mit dem hinzugezogenen Planungsbüro versucht, mit allen Personen der Erbengemeinschaft Kontakt aufzunehmen. Da sich diese zum damaligen Zeitpunkt jeweils durch ihre Anwälte vertreten lassen wollten, hat die Gemeinde mit den jeweiligen Anwaltskanzleien einen Besprechungstermin vereinbart. Leider wurde die Besprechung unmittelbar vor dem vereinbarten Termin vom Rechtsvertreter von Jakob Brunner ("junior") abgesagt. Ein neuer Termin wurde nicht vorgeschlagen resp. gewünscht.

Der Planungsbericht ist also lediglich bezüglich der Parzelle 1260 insofern ungenau, als dass nicht die Gemeinde mit jedem einzelnen Grundeigentümer (bzw. Mitglied der Erbengemeinschaft), sondern die aventron AG die Gespräche mit den ihr bekannten Vertretern der Grundeigentümer geführt hat.

Gemeinderat Jourdan wurde an der Mitwirkungsveranstaltung von der Behauptung, es hätten keine Gespräche stattgefunden, überrascht und er hat zugesagt, dass er den Sachverhalt sofort prüfen werde. Wie sich nun herausgestellt hat, ist die vorgebrachte Behauptung, es hätten keine Gespräche stattgefunden, nicht korrekt.

Aufgrund der nun erfolgten Prüfung wäre die Feststellung richtig gewesen, dass nicht mit allen möglichen Erben Gespräche stattgefunden haben. Nach Prüfung dieser Sachlage wurde der Planungsbericht nun entsprechend präzisiert.»

Der Gemeinderat

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