Bedingtes Feuerverbot und Badeverbot per sofort aufgehoben

31. August 2020
Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich entspannt (neu Waldbrandgefahrenstufe 2, mässig). Das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das Badeverbot am Unterlauf der Birs werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Die gesunkenen Temperaturen und die ergiebigen Niederschläge am vergangenen Wochenende haben im ganzen Kanton Basel-Landschaft eine Entspannung der Lage mit sich gebracht. Aufgrund dessen wird das bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Weiterhin gelten die generellen Empfehlungen im Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe. Nach wie vor können Gemeinden für ihr Gemeindegebiet ein Feuerverbot vorsehen. Die tiefen Wasserstände und hohen Wassertemperaturen führten zu einer Stresssituation für die Fische. Die Niederschläge haben auch diesbezüglich zu einer Entspannung geführt, weshalb das verfügte Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs ebenfalls per sofort aufgehoben ist. Wasserentnahme Aufgrund der Niederschläge der vergangenen Tage hat die Wasserführung der Bäche im Baselbiet leicht zugenommen. Seitens Kanton gelten die regulären Vorgaben für die Wasserentnahmen.

Für Rückfragen:
Holger Stockhaus, Amt für Wald beider Basel (VGD), 061 552 59 95
Roman Häring, Informationsdienst Kantonaler Krisenstab, 061 552 71 02

Webseite Waldbrandgefahr