Teilrevision Bestattungs- und Friedhofverordnung

17. August 2020

Wie von der Gemeindeversammlung im Dezember 2018 beschlossen, sind Namensnennungen beim Gemeinschaftsgrab mit Anbringen eines Messingschildes neu möglich. Der Gemeinderat hat die Kosten dafür in § 25 der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement per 1. Juli 2019 auf CHF 210.-- festgelegt und zudem eine weitere Überprüfung der bisherigen Kostenstrukturen basierend auf dem Kostendeckungsprinzip in Auftrag gegeben.

Gebührenanpassung nach dem Kostendeckungsprinzip
Das Departement Tiefbau und Werke hat die Teilrevision der Bestattungs- und Friedhofverordnung für den Gemeinderat vorbereitet. Die Teilrevision umfasst in einigen Paragrafen Änderungen, die aufgrund der Praxis oder übergeordneter Regelungen nötig wurden. Weiter wurden die Gebühren so angepasst, dass die entstehenden Kosten der erbrachten Leistungen gedeckt sind. Mit dieser Gebührenanpassung kann der Aufwandüberschuss im Bereich Friedhof und Bestattung in der Jahresrechnung ab 2021 um rund 80‘000 Franken gesenkt werden.

Übergangs- und Kündigungsbestimmungen
Der Gemeinderat hat die Übergangsbestimmungen für die bestehenden Grabunterhaltsaufträge mit jährlich wiederkehrender oder mit einmaliger pauschaler Rechnungsstellung in einem separaten Beschluss festgelegt. Die Betroffenen werden darüber schriftlich informiert. Ausserdem ist die Handhabung im Falle einer Kündigung der Grabunterhaltspauschale vor Ablauf der Belegungsdauer mit der Anpassung der Verordnung geklärt worden.

Unentgeltliche reglementarische Bestattungsleistungen weiterhin kostenlos
Die in § 5 von der Gemeindeversammlung im Bestattungs- und Friedhofreglement festgelegten unentgeltlichen Bestattungsleistungen bleiben für die Hinterbliebenen unverändert kostenlos und in Härtefällen trägt die Gemeinde auch weiterhin die Kosten für Sarg, Leichentransport und Kremation.

Öffentliche Friedhofanlage
Selbst mit den erhöhten Gebühren wird die Gemeinde Muttenz im Bestattungs- und Friedhofbereich einen jährlichen Mehraufwand von über 400‘000 Franken ausweisen. Es sind dies Ausgaben, welche zu Gunsten einer gut gestalteten Grünanlage sowohl der Allgemeinheit als auch den Friedhofbesuchern und -besucherinnen zugute kommen. So kann unser Friedhof auch in Zukunft als würdige letzte Ruhestätte für Verstorbene und als Ort der Besinnung und Einkehr für deren Hinterbliebene zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

Zugehörige Objekte

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Teilrevision der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement Nr. 17.201 Download 0 Teilrevision der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement Nr. 17.201