Badeverbot im Unterlauf der Birs, bedingtes Feuerverbot in Wald und an Waldrändern bleibt bestehen

13. August 2020
Wegen der anhaltenden Trockenheit und den weiterhin hohen Temperaturen verfügt das Amt für Wald beider Basel ab Donnerstagmorgen, 13. August 8 Uhr ein Bade- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs. Dies zum Schutz der Fische, die teilweise auch aus dem warmen Rhein in den kühleren Unterlauf der Birs bei Birsfelden ausweichen. Die gesperrten Zonen sind markiert, Fehlbare werden verzeigt. Das Bedingte Feuerverbot bleibt trotz der erwarteten Niederschläge bestehen.

Der tiefe Wasserstand in Bächen und Flüssen führt in Verbindung mit den hohen Wassertemperaturen bei den Fischen zum Hitzestress. Die Fische suchen deshalb kühlere und sauerstoffhaltigere Gewässerbereiche auf. Insbesondere kälteliebende und gefährdete Fischarten wie die Äsche sind durch die steigenden Wassertemperaturen über 25 Grad Celsius vom Hitzetod bedroht. Aber auch die vom Aussterben bedrohte Nasenpopulation (Fischart) in der Birs zieht sich in die letzten verbleibenden, tieferen Wasserabschnitte zurück.

Badeverbot für Mensch und Tier
Um den Stress für die Fische zu minimieren und einem Fischsterben vorzubeugen, hat der Kanton Basel-Landschaft in enger Abstimmung mit den Behörden von Basel-Stadt am Unterlauf der Birs ein Badeverbot für Mensch und Tier verfügt. Dieses gilt ab Donnerstag, 13. August 2020 8 Uhr. Fehlbare werden verzeigt, die entsprechenden Zonen werden abgesperrt.

Wasserentnahme
Trotz der geringen Niederschläge der vergangenen Tage ist die Wasserführung der Bäche weiter rückläufig, bewilligte Wasserentnahmen sind nur noch in der Birs (ausserhalb der gesperrten Abschnitte!) und im Rhein möglich. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne.

Das bedingte Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen. Vorsicht: Gemeinden
können weitergehende Feuerverbote verfügen.

Für Rückfragen:
Ueli Meier, Leiter Amt für Wald beider Basel, 061 552 56 51