Anordnung Ersatzwahl in den Gemeinderat

25. April 2019

Aufgrund der Austritte von Vizepräsidentin Kathrin Schweizer und Gemeindepräsident Peter Vogt per 30. Juni 2019 aus dem Gemeinderat ist eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Mitglieder des Gemeinderates werden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzverfahren) an der Urne gewählt (§ 7, Abs. 1, Bst. a. Gemeindeordnung). Das Wahlverfahren richtet sich nach § 27 ff des Gesetzes über die politischen Rechte.

Der Gemeinderat hat am 10. April 2019 beschlossen:

  1. Die Ersatzwahl zweier Mitglieder des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2020 wird auf den 23. Juni 2019 angesetzt. Eingabefrist für Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung: Montag, 6. Mai 2019, 17.00 Uhr.
    Wenn nur zwei Wahlvorschläge vorliegen, widerruft die Gemeindekommission als Erwahrungsinstanz bis am 20. Mai 2019 (= 34. Tag vor dem Wahltag) die Urnenwahl und erklärt die beiden vorgeschlagenen Personen als gewählt und publiziert die Wahl mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit (Muttenzer Amtsanzeiger 24. Mai 2019).
  2. Eine allfällige Nachwahl wird auf den 20. Oktober 2019 angesetzt. Eingabefrist für Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung: Montag, 1. Juli 2019, 17.00 Uhr

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