30. April 2007
Schänzliareal: Muttenz und Birsfelden erheben Beschwerde gegen den Entscheid der kantonalen Baurekurskommission
Aus dem Gemeinderat
  • Veranstaltungsparking Schänzli: Weiterzug an das Kantonsgericht
  • Zusätzliche Personalressourcen für die Trinkwasseranalysen
  • Generelles Feuerverbot im Wald, am Waldrand und auf den Feldern

Anlässlich seiner Sitzung vom 25. April 2007 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit folgenden Geschäften:

Veranstaltungsparking Schänzli: Weiterzug an das Kantonsgericht
Die Einwohnergemeinden Muttenz und Birsfelden haben den Weiterzug der Beschwerde betreffend Veranstaltungsparking auf der Reitsportanlage Schänzli an das Kantonsgericht beschlossen. Die Baurekurskommission wies die Einsprache der Gemeinden gegen das entsprechende Baugesuch am 26. Oktober 2006 ab. Beide Gemeinden betreiben auf dem Areal der Reitsportanlage Gewässerpumpstationen und Notbrunnen, die Gemeinde Muttenz fördert dort einen wesentlichen Teil ihres Trinkwassers. Birsfelden wie Muttenz wollen ihre dortigen Trinkwasserbrunnen erhalten und so gut als möglich schützen. Die Gemeinderäte betonen, dass die Anrufung des Kantonsgerichts in keinem Zusammenhang mit der bevorstehenden Fussballeuropameisterschaft 2008 steht. Vielmehr widersetzen sich beide Gemeinden der längerfristigen Absicht des Schänzlivereins, für die im Gebiet St. Jakob stattfindenden sportlichen Grossanlässe das Areal regelmässig als Parkfläche für rund 1000 Fahrzeuge zu nutzen. Für die Fussballeuropameisterschaft ist eine Ausnahme unter den notwendigen Auflagen nicht ausgeschlossen.

Schutz des Trinkwassers entspricht dem öffentlichen Interesse
Die sich auf dem Areal der Reitsportanlage befindlichen Trinkwasserbrunnen werden vom Grundwasserstrom der Birs gespiesen und sind demzufolge unabhängig von den wegen mehrerer Deponien möglicherweise belasteten Wasserfassungen in der Birsfelder und Muttenzer Hard. Die Gemeinden sind der klaren Überzeugung, dass das öffentliche Interesse am eindeutigen Schutz des Trinkwassers demjenigen an Parkplätzen überwiegt. Das fragliche Gelände liegt ausserdem in einem Massnahmegebiet gemäss Luftreinhalteverordnung. Es handelt sich also um ein Gebiet, mit Schadstoffkonzentrationen über den gesetzlichen Grenzwerten. Die Gemeinderäte Birsfelden und Muttenz vertreten deshalb die Überzeugung, dass der private Verkehr durch planerische Massnahmen reduziert und nicht durch die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen gefördert werden muss.

Der Entscheid der Baurekurskommission missachtet die Gemeindeautonomie
Das Areal der Reitsportanlage Schänzli liegt in der Zone für öffentliche Werke und ist gemäss Zonenreglement der Gemeinde Muttenz bestimmt (gewidmet) für "Reitsportanlage und Wasserfassung." Der Gemeinderat Muttenz ist nach wie vor der Überzeugung, dass ihm resp. der Gemeinde die Planungshoheit und damit die "Widmung" von Zonen für öffentliche Werke für einen bestimmten Zweck zusteht. Der angefochtene Entscheid der Baurekurskommission verletzt die Gemeindeautonomie dadurch, dass er diese Zone für einen vollkommen anderen Zweck und entgegen den Interessen der Gemeinde Muttenz "umwidmet."

Zukunftsgerichtete Interessen der Gemeinde Muttenz gefährdet
Der Gemeinderat beurteilt das Gelände der Reitsportanlage Schänzli als ein Areal mit erheblichen Potentialen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Muttenz. Verschiedene die Umwelt und das Trinkwasser nicht gefährdende Nutzungsmöglichkeiten sind denkbar. Deshalb beschäftigt sich die vom Gemeinderat bereits beauftragte Bau- und Planungskommission mit der Konkretisierung des vorhandenen Potentials. Nicht zuletzt wendet sich der Muttenzer Gemeinderat gegen die Behauptung, dass das Parkieren auf dem Areal der Reitsportanlage bei Grossanlässen dem Schutz der Bevölkerung vor Suchverkehr diene. Dieses Problem löste die Gemeinde ohne Unterstützung des Kantons bereits vor zwei Jahren. Das Konzept hat sich bisher bestens bewährt.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindepräsident Peter Vogt Tel. 061 466 62 03).

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Zusätzliche Personalressourcen für die Trinkwasseranalysen
Mit Beschluss der Gemeindeversammlung vom 21. März 2006 wurde der Gemeinderat beauftragt, eine Sondervorlage zur systematischen Untersuchung der gemeindeeigenen Trinkwasserbrunnen auszuarbeiten. Mit diesen Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass Verunreinigungen der Trinkwasserbrunnen in der Hard und im Birstal insbesondere durch organische Substanzen, die aus Abfällen der chemischen Industrie stammen, erkannt und ausgeschlossen werden. Die Gemeindeversammlung vom 16. Oktober 2006 genehmigte in der Folge die Sondervorlage resp. den Kredit von CHF 430'000.-- für die spurenanalytischen Untersuchungen der Trinkwasserbrunnen der ersten Phase. In der zweiten Phase ist die Evaluation geeigneter Massnahmen vorgesehen und in der dritten Phase die Massnahmenumsetzung.

Massnahmen zur Umsetzung der ersten Phase
Der Gemeinderat beschloss nun zur Durchführung der ersten Phase im Interesse der Sicherung der Trinkwasserqualität die Einsetzung von 20 Stellenprozent. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Stellenaufstockung, sondern um interne Pensenverschiebungen und geänderte Aufgabenpriorisierungen. Dadurch soll - zusätzlich zu den regelmässigen Trinkwasseranalysen des Kantonalen Laboratoriums - die Umsetzung der von der Gemeindeversammlung beschlossenen Sondervorlage gewährleistet und damit baldmöglichst Klarheit über mögliche Einflüsse der Deponien auf das Trinkwasser gewonnen werden. Der Gemeinderat wird bei Vorliegen erster Ergebnisse des über drei Jahre dauernden Projektes weiter informieren.

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Generelles Feuerverbot im Wald, am Waldrand und auf den Feldern
Die Wetterverhältnisse der vergangenen Wochen führten zu einer deutlichen Gefahr für Wald- und Feldbrände. Mit einer Entspannung ist in den nächsten Tagen nicht zu rechnen. Während dem bevorstehenden Wochenende und bis zum 1. Mai werden zahlreiche Personen ihre Freizeit im Freien verbringen und dabei Feuer zum Grillieren entfachen. Der Kantonale Krisenstab Basel-Landschaft hat deshalb mit verschiedenen Fachstellen (Forstamt, Feuerwehrinspektorat etc.) eine Lagebeurteilung vorgenommen und dem Regierungsrat ein sofortiges und flächendeckendes Feuerverbot beantragt. Der Regierungsrat beschloss daraufhin ein generelles Feuerverbot im Wald, an den Waldrändern und auf den Feldern. Der Beschluss stützt sich auf das Feuerschutzgesetz und das Bevölkerungsschutzgesetz. Die ausführliche Medieninformation erfolgt zentral durch den Kantonalen Krisenstab, siehe dazu auch https://ssl.bl.ch/kks/ oder www.bl.ch.

Kommunale Umsetzung des generellen Feuerverbots
Für die kommunale Umsetzung des generellen Feuerverbots beschloss der Gemeinderat die Koordination mit der Bürger- und den Nachbargemeinden. Zusätzlich werden Patrouillen durch Angehörige des Zivilschutzes, der Gemeindepolizei und durch den Bannwart ausgeführt. An allen exponierten Stellen, an Waldrändern und an Feuerstellen werden die entsprechenden Beschilderungen angebracht.

Muttenz, 30. April 2007

DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)

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