22. Januar 2018
Traktanden Gemeindeversammlung - Aktuelles zu den Steuern - Ausbildungsbeiträge und Stipendien - E-Mail-Erinnerungen Gemeindetermine - Trommelbewilligung - Muttezer Fasnacht - Gleisunterhaltsarbeiten SBB - Hundekontrolle - KV-Ausbildung öffentliche Verwaltung - Autobahnvignette
Aus dem Gemeinderat
  • Traktanden Gemeindeversammlung 20. März 2018

Aus der Verwaltung
  • Aktuelles zu den Steuern
  • Ausbildungsbeiträge und Stipendien
  • Sich per E-Mail in Gemeindetermine erinnern lassen
  • Trommelbewilligung für Marschübungen
  • Muttezer Fasnacht 2018
  • Gleisunterhaltsarbeiten der SBB
  • Hundekontrolle
  • Kaufmann/Kauffrau Branche öffentliche Verwaltung EFZ
  • Autobahnvignette
 
Aus dem Gemeinderat

Traktanden Gemeindeversammlung 20. März 2018
Der Gemeinderat hat die folgenden Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 20. März 2018 festgelegt:

  • Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017
  • Beschlussfassung über die Initiative zur Einführung des Einwohnerrats
  • Anfrage B. Lorenzetti und 5 Mitunterzeichnende gem. § 69 Gemeindegesetz in Sachen Weiterführung der 5. Gruppen in den gemeindeeigenen Tagesheimen im Bedarfsfall bis zur Inkraftsetzung des überarbeiteten Reglements zur familienergänzenden Tagesbetreuung in Muttenz
Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 23. Februar 2018 publiziert wird.
 
Aus der Verwaltung
Aktuelles zu den Steuern
(betreffend Unselbständig- und Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige)
Versand der Steuererklärung 2017
Anfang Februar 2018 erhalten die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen 2017. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den notwendigen Beilagen bis am 31. März 2018 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2018 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.
Fristerstreckung online beantragen
Allen Steuerpflichtigen wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Davon ausgenommen sind unterjährige Steuererklärungen (Wegzug, Todesfall). Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem auf der oben aufgeführten Internetseite elektronisch beantragt werden.
Ein Fristerstreckungsgesuch ist an die auf Ihrer Steuererklärung (Seite 1) aufgedruckte Behörde/Gemeinde zu richten. Siehe www.muttenz.ch Suchwort „Fristerstreckung“.
Steuererklärung einfach und bequem am PC
(www.easytax.bl.ch)
Viele Einwohnerinnen und Einwohner füllen ihre Steuererklärung mit Hilfe einer Deklarationssoftware aus. EasyTax 2017 wird Anfang Februar 2018 auf der Kantonsseite zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Das Programm wird lokal installiert und die Erfassung erfolgt offline.
Easytax CD’s können nicht mehr bei der Gemeinde bezogen werden.
Die CD wird neu nur noch auf Verlangen hergestellt. Die Bestellung muss mittels eines selbstadressierten und frankierten Rücksendungskuverts an die Steuerverwaltung Baselland, Easy Tax, Postfach, 4410 Liestal, erfolgen.
Wegleitung 2017
(www.steuern.bl.ch - Formulare - Formulardownload)
Die Neuerungen zum Steuerjahr 2017 und weitere Informationen sind im Formular „Informationen und Neuerungen“ zusammengefasst. In den „Ergänzungen zur Wegleitung“ sind die gesetzlichen Änderungen für das Steuerjahr 2017 ziffernbasiert und ausführlich dargestellt.
Die vollständige Wegleitung und sämtliche Formulare stehen als Download zur Verfügung. Im Programm EasyTax ist ebenfalls eine Wegleitung enthalten. Zudem wird eine beschränkte Anzahl Wegleitungen in Papierform im Gemeindehaus und bei der kantonalen Steuerverwaltung aufgelegt und kann solange Vorrat abgeholt werden.
Aufhebung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende
(www.steuern.bl.ch - Aktuell - Aufhebung der Lohnmeldepflicht)
Die Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende wird per 1. Januar 2018 mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Somit müssen Arbeitgebende die Lohnausweise nicht mehr wie bisher der kantonalen Steuerverwaltung einreichen.

Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.
Die Gesuchsformulare um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz am Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf: www.bl.ch. Stichwort „Ausbildungsbeiträge“.

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Auf www.muttenz.ch, Rubrik Online-Schalter / Info-Abonnement können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:

  • Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
  • Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie Häckseltage
  • Abstimmungs- und Wahltermine
  • Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).

Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten zum Beispiel im Hardwald, Auhafen, Pferdesportanlage Schänzli, usw. wird gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz zu den folgenden Zeiten bewilligt:
Vor der Basler Fasnacht ab Montag, 22. Januar bis Sonntag, 18. Februar 2018 von 10.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 22.00 Uhr.
Nach dem Basler Morgestraich vom Montag, 19. Februar 2018 ist das Musizieren und Trommeln im Siedlungsgebiet an den Bummelsonntagen 25. Februar, 4. und 11. März 2018 jeweils ab 13.30 Uhr gestattet.

Muttezer Fasnacht 2018
Donnerstag, 8. Februar * – „Charivari“ Kinderumzug:

14.30 Uhr Abmarsch ab Schulhaus Breite, Route (zwei Mal) vom Schulhaus Breite – Leyastrasse – Hauptstrasse – Friedhofweg –Schulstrasse zum Schulhaus Breite
Beizenbetrieb auf dem Pausenplatz Breite

Sonntag, 18. Februar * - Füürsunntig mit Fackelzug:
18.45 Uhr ab dem Fasnachtsfeuer bei der Mittleren Ruine auf dem Wartenberg,
19.30 Uhr Abmarsch Umzug ab Burggasse entlang der Hauptstrasse, anschliessend Beizenbetrieb rund um den Kirchplatz und im St. Arbogastkeller an der Hinterzweienstrasse 1 bis 2.00 Uhr.

Samstag, 24. Februar * - Schlussstraich:
14.00 Uhr Beizenbetrieb rund um den Kirchplatz bis zum frühen Morgen
15.00 Uhr Grosser Umzug durchs Dorf (Kirchplatz-Hauptstrasse-Rössligasse-Schulstrasse-Burggasse-Kirchplatz).
Im Anschluss Guggenkonzert auf der Bühne vor der Kirche St. Arbogast, Schnitzelbängg und Schränzen der Guggen in den Fasnachtsbeizen im Dorfkern rund um die St. Arbogast-Kirche und im St. Arbogastkeller an der Hinterzweienstrasse 1 bis 2.00 Uhr.

* Verkehrsumleitungen während den verschiedenen Fasnachtsaktivitäten
Bitte beachten Sie die während den oben aufgeführten Umzugszeiten geltenden signalisierten Verkehrsumleitungen sowie die Umleitung der Buslinie BLT 60 ab Kreisel St. Jakobstrasse / Prattelerstrasse über die St. Jakobstrasse. Es kommt dann zu folgenden Haltestellenverschiebungen:
  • Haltestelle Muttenz Dorf > Neue Bahnhofstrasse, beim Lux Guyer-Kreisel
  • Haltestelle Hallenbad > St. Jakob-Strasse Höhe Schützenhausstrasse
  • Haltestelle Mittenza > wird zu den Umzugszeiten nicht bedient.

Programm siehe Gemeindewebseite www.muttenz.ch unter Rubrik Anlässe/Termine oder auch unter Freizeit/Kultur/Kirchen, Vereinsliste, OK Muttezer Fasnacht.

Gleisunterhaltsarbeiten der SBB
Wie die SBB mitteilt, müssen in der Zeit vom 11. bis 16. Februar 2018 jeweils von 21.30 Uhr bis 6.00 Uhr teilweise lärmintensive Gleisunterhaltsarbeiten durchgeführt werden.
Um den Zugverkehr am Tag aufrecht zu erhalten und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden gewährleisten zu können, ist die SBB gezwungen, einige der Arbeiten im Gleisbereich in der Nacht bei gesperrtem Gleis und ausgeschalteter Fahrleitung zu realisieren. Es werden in der Nacht nur Arbeiten ausgeführt, die die SBB am Tag nicht realisieren können, weil sie zu nahe an den fahrenden Zügen oder der Fahrleitung sind.
Die SBB sind sich bewusst, dass Bauprojekte leider oft mit Unannehmlichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner der Baustelle verbunden sind und bemühen sich, den Lärm und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.

Kontakt:
SBB AG, Instandhaltung Mitte, Olten
instandhaltung.mitte@sbb.ch
www.sbb.ch/unterhalt

Hundekontrolle
Hunderegistrierung

Haben Sie einen (neuen) Hund? Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht innert 14 Tagen gilt auch für die Weitergabe oder beim Tod des Hundes.
Zur Anmeldung Ihres Hundes bei den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Daten des Hundes inkl. Chip Nummer
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass Sie als Hundehalter gedeckt sind

Gebühren
Auch zuziehende Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden. Die Hundegebühren werden jedoch erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben. Die Hundegebühr wird pro Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Die weiteren, detaillierten Bestimmungen sind im Hundereglement und der zugehörigen Verordnung festgehalten.

Abmelden Ihres Hundes
Teilen Sie uns dies bitte telefonisch, mittels E-Mail oder direkt über unseren Online-Schalter mit. So erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung der Hundegebühr für Ihren verstorbenen Hund.

Aufhebung Hundekursobligatorium
Der Entscheid des eidgenössischen Parlaments, das nationale Hundekursobligatorium wieder abzuschaffen, ist seit 1. Januar 2017 in Kraft Die bestehende Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde ist von diesem nationalen Entscheid nicht tangiert und gilt weiterhin.

Den Kantonen ist es weiterhin überlassen, Hundekurse für obligatorisch zu erklären. Hierfür fehlt im Kanton Basel-Landschaft zurzeit eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Somit ist auch in unserem Kanton die Pflicht für die Absolvierung der Sachkundenachweise ab Beginn dieses Jahres aufgehoben.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Kaufmann/Kauffrau Branche öffentliche Verwaltung EFZ
(EFZ, Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis)
Die Tätigkeitsfelder von Kaufleuten Öffentliche Verwaltung unterscheiden sich je nach Grösse und Art des Betriebs. Die Ausbildung kann in Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- oder Kantonsverwaltungen sowie Gerichten absolviert werden. In kleineren Gemeinden ist man oft für mehrere Ressorts zuständig, während man sich in grossen Verwaltungen eher in einer der vielen Abteilungen mit unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen spezialisiert.
Bei der Gemeinde Muttenz durchlaufen die kaufmännischen Lernenden in insgesamt drei spannenden Lehrjahren viele verschiedene Abteilungen. Dabei können die Lernenden in unterschiedlichen Bereichen ihre Fachkompetenz fördern und ihre Sozialkompetenz weiterentwickeln. Für diese vielseitige Lehre sollten die Lernenden einige wichtige Voraussetzungen erfüllen. Das Interesse an der kaufmännischen Arbeit ist ein essentieller Punkt. Im Weiteren sollten die Lernenden Freude am Umgang mit Kundschaft am Schalter sowie am Telefon mitbringen. Weitere wichtige Anforderungen wie z.B. das Flair für Zahlen und die mündliche sowie schriftliche Sprachgewandtheit können während der Ausbildungszeit optimal weiterentwickelt werden. Nebst der abwechslungsreichen Ausbildung im Betrieb besuchen die Lernenden wahlweise die Berufsschulen KV Liestal oder Basel, welche für eine gute und solide schulische Ausbildung bekannt sind. In den ersten beiden Lehrjahren wird die Schule an zwei Tagen pro Woche besucht; im dritten resp. letzten Lehrjahr nur noch ein Tag. Nebst der Ausbildung im Betrieb und in der Schule werden die Lernenden zusätzlich auch intern resp. branchenbezogen in den überbetrieblichen Kursen geschult. Diese überbetrieblichen Kurse werden vom Verwaltungspersonal verschiedener Gemeinden des Kantons BL geführt.
Pro Lehrjahr wird ein/e Kaufmann/Kauffrau EFZ auf der Verwaltung ausgebildet.

Roman Sonderegger, Auszubildender im dritten Lehrjahr, umschreibt die Ausbildung bei der Gemeinde Muttenz wie folgt:
Bevor ich mit meiner Ausbildung anfing, konnte ich mir die umschriebene Vielseitigkeit, welche die Lehre auf der Gemeinde Muttenz bietet, gar nicht richtig vorstellen. Mit den Lehrjahren sah ich immer mehr, dass die Verwaltung durch viele verschiedene Teilbereiche und sehr abwechslungsreiche Tätigkeiten geprägt ist.
Ich habe mich durch diese Ausbildung während den letzten drei Jahren sehr weiterentwickelt, meine Stärken und Schwächen besser kennengelernt und meine Selbst- und Sozialkompetenzen heranwachsen lassen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Muttenz standen mir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite und unterstützten mich, wo es nur ging. Auch mit den anderen Lernenden habe ich sehr lehrreiche und unterhaltsame Erfahrungen gemacht.
Ich bin sehr froh, dass ich mich für die kaufmännische Ausbildung auf der Gemeinde Muttenz entschieden habe und dadurch einen wertvollen Grundstein für meine berufliche Laufbahn legen durfte.

Autobahnvignette 2018
Nicht vergessen: Die Autobahnvignette 2018 ist nur noch bis Ende Januar 2018 gültig. Ab 1. Februar 2018 muss - sofern Sie eine Nationalstrasse befahren - die neue Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres Autos oder gut sichtbar am Anhänger oder Motorrad befestigt sein. Das Benützen der Nationalstrasse ohne gültige Vignette hat gemäss Art. 10 NSAV eine Busse von zweihundert Franken zur Folge. Weitere Infos unter:
www.acs.ch. oder www.tcs.ch

Ihre Gemeindepolizei
Autobahnvignette 2018