26. Juni 2017
Vergabe Belagserneuerungsarbeiten - Kantonale Waldverordnungsänderung - Gemeindeversammlungstermine 2018 - Konstituierung Finanzkommission - Eröffnungsfest Schulhaus Gründen und TWA - Nutzungsplan - Temporäre verkehrspolizeiliche Anordnung - Ferienpass - "Jazz uf em Platz" - Öffnungszeiten Hallenbad und Jugend- und Kulturhaus FABRIK im Sommer - Pilzkontrolle - "Hopp de Bäse" - Parkieren auf dem Trottoir
Aus dem Gemeinderat
  • Vergabe Belagserneuerungsarbeiten
  • Gemeinderatsstellungnahme zur Änderung der kantonalen Waldverordnung
  • Gemeindeversammlungstermine 2018
  • Konstituierung Finanzkommission
  • Eröffnungsfest Schulhaus Gründen und TWA am 16. Sept. 2017
  • Nutzungsplanung Muttenz
  • Kirchplatz: Temporäre verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus der Verwaltung
  • Verkauf Ferienpass 2017
  • 18. „Stuubede“ im Buurehuusmuseum
  • Jazz uf em Platz 2017
  • Hallenbad-Öffnungszeiten im Sommer
  • Betrieb Jugend- und Kulturhaus FABRIK in den Sommerferien
  • Amtliche Pilzkontrolle 2017
  • Hopp de Bäse, 9. September 2017
  • Parkieren auf dem Trottoir
 
Aus dem Gemeinderat
  • Der Gemeinderat vergibt die Belagserneuerungsarbeiten an der Rothausstrasse im Betrag von CHF 36‘554.- an die Firma Ziegler AG, Liestal.
  • Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Vernehmlassung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion betreffend die Änderung der Kantonalen Waldverordnung und schliesst sich in seiner Stellungnahme dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden an.
  • Im Rahmen der gesamten Terminplanung 2018 wurden auch die Daten der Gemeindeversammlungen des kommenden Jahres wie folgt festgelegt:
Dienstag, 20. März 2018
Dienstag, 19. Juni 2018
Donnerstag, 18. Oktober 2018
Dienstag, 11. Dezember 2018, (Reservetermin 13.12.2018)
Wenn der Mittenza-Saal zur Verfügung steht, finden die Versammlungen wie gewohnt an diesem Ort statt.
  • Die neu gebildete Finanzkommission hat sich erstmals am 18. Mai 2017 getroffen und konstituiert. Von den gewählten Mitgliedern übernimmt Doris Rutishauser (FDP) das Präsidium, als Vizepräsident wurde David Buess (SVP) gewählt. Die weiteren Mitglieder sind: Thomas Buser (EVP), Johannes Donkers (SP) und Felix Moser (CVP). Von Amtes wegen nehmen Gemeinderat Alain Bai, Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt und der Leiter der Abteilung Finanzen Benjamin Wydenkeller Einsitz. Das Protokoll führt Daniel Jenni, stellvertretender Leiter der Abteilung Finanzen.

Eröffnung Schulhaus Gründen und Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA)
Am Samstag, 16. September 2017 findet von 11 bis 16 Uhr auf der Schulanlage des Primarschulhauses das Eröffnungsfest dieser beiden für Muttenz bedeutenden Neubauten statt. Neben einem Festbetrieb wird es begleitete Führungen durch die Anlagen geben. Weitere Informationen folgen nach den Sommerferien.
Bitte reservieren Sie sich dieses Datum.

Nutzungsplanung Muttenz, Inkrafttreten per 16. Mai 2017
Teilzonenvorschriften Polyfeld Muttenz, RRB Nr. 0657
Teilzonenvorschriften Schweizerhalle, RRB Nr. 0658
Mutation des Teilzonenreglements Dorfkern, RRB Nr. 0656
Mutation des Zonenreglements Siedlung, RRB Nr. 0656

Die Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2015 hat die Teilzonenvorschriften „Polyfeld“ und „Schweizerhalle“ beschlossen sowie die technischen und administrativen Anpassungen des Teilzonenreglements Dorfkern und Zonenreglements Siedlung verabschiedet.
Der Regierungsrat hat am 16. Mai 2017 diese Nutzungsplanungen gemäss Raumplanungs- und Baugesetz § 31 Abs.5 genehmigt und allgemeinverbindlich erklärt. Alle Nutzungsbestimmungen sind mit den regierungsrätlichen Beschlüssen Nrn. 0656, 0657 und 0658 in Kraft getreten.
Die Vorschriften der jeweiligen Planungen können ab sofort auf der Homepage der Einwohnergemeinde Muttenz www.muttenz.ch in der Rubrik „Online-Schalter/Reglemente, Erlasse, Pläne“ eingesehen werden.
Downloads
-Teilzonenvorschriften Polyfeld:
PDF-Datei 10.705 Teilzonenreglement Polyfeld
Teilzonenplan Polyfeld

-Teilzonenvorschriften Schweizerhalle:
PDF-Datei 10.708 Teilzonenreglement Schweizerhalle
Teilzonenplan Schweizerhalle

-Teilzonenreglement Dorfkern: PDF-Datei Mutation TZR Dorfkern

-Zonenreglement Siedlung: PDF-Datei Mutation ZR Siedlung

Kirchplatz: Temporäre verkehrspolizeiliche Anordnung
Wie in vergangenen Jahren führt die Theatergruppe Rattenfänger auch dieses Jahr wieder die Freilichtspiele in Muttenz auf dem Kirchplatz durch. Da die Tribüne und die Bühne auf der Fahrbahn aufgestellt werden, muss der Kirchplatz von Mittwoch, 3. August 2017 bis Montag, 11. September 2017 für den fahrenden Verkehr gesperrt werden. Die Sperrung erstreckt sich über den Abschnitt nach dem Restaurant Rebstock und nach den Parkplätzen beim Gemeindehaus bis zur Einmündung Hauptstrasse / Baselstrasse.
Die Zufahrt zum Restaurant Rebstock sowie zum Gemeindehaus ist somit ausserhalb der Spielzeiten gewährleistet.
Die Umleitung und die Strassensperrung während der Spielzeiten werden analog der vergangenen Jahre erstellt.
Temporäre verkehrspolizeiliche Anordnungen
Der Gemeinderat kann Signale für örtliche Verkehrsanordnungen bis 60 Tage anbringen (SVG Art. 3 Abs. 2, sowie SSV Art. 1 und Art.107 Abs. 2)
Erlass:
Muttenz, Kirchplatz, nach dem Restaurant Rebstock und nach den Parkplätzen der Gemeindeverwaltung bis zur Einmündung Hauptstrasse / Baselstrasse (gemäss aufliegendem Plan).
Temporäre Sperrung Kirchplatz vom 3.8.2017 bis 11.9.2017 "Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen" Signal 2.01, inkl. Absperrgitter; Aufhebung Einbahnstrasse Kirchplatz zwischen Verzweigung Burggasse / Oberdorf in Richtung Gemeindeverwaltung und Aufhebung Einbahnstrasse Kirchplatz zwischen Verzweigung Geispelgasse bis Verzweigung Oberdorf / Burggasse, sowie Umleitung des fahrenden Verkehrs (Sackgasse Signal 4.09 Kirchplatz in Richtung Gemeindeverwaltung, ab Verzweigung Oberdorf / Burggasse; Umleitungspfeil auf der Verzweigung Kirchplatz / Burggasse / Oberdorf, sowie auf der Verzweigung Kirchplatz / Geispelgasse).

Muttenz, 26. Juni 2017
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

Aus der Verwaltung
Verkauf Ferienpass 2017
Vom 1. Juli 2016 - 13. August 2017 ist Ferienpass-Zeit! Mit dem Basler Ferienpass können Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren aktive, spassige, spannende und preisgünstige Ferienspasszeit in und um Basel erleben.
Muttenzer Einwohnerinnen und Einwohner erhalten den von der Gemeinde Muttenz mitfinanzierten Basler Ferienpass am Schalter Information im Gemeindehaus, Kirchplatz 3 für 35 Franken, für auswärtige „Ferienkinder“ kostet der Ferienpass 55 Franken. Wichtig: Bitte ein aktuelles Foto für den Ausweis mitbringen!
Schalteröffnungszeiten Gemeinde Muttenz: Montag bis Freitag 9.00-11.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwochnachmittag bis 18.30 Uhr. Wir wünschen euch viel Spass und spannende, abwechslungsreiche Sommerferien.
Abteilung Bildung/Kultur/Freizeit

18. „Stuubede“ im Buurehuusmuseum
Auch dieses Jahr findet die Stuubede wieder statt und das bereits zum 18. Mal! Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Museen freuen sich, Sie am Sonntag, 2. Juli 2017 ab 11.00 Uhr beim Oberdorf 4 begrüssen und bis 17.00 Uhr an einer Festwirtschaft zu Ländlermusik, Jodelgesang und Vielem mehr unterhalten zu dürfen.

Jazz uf em Platz 2017
Am Samstag, 15. Juli 2017 fägt und fätzt es wieder ab 17.30 Uhr bei jeder Witterung und mit freiem Eintritt auf dem Dorfplatz und auf dem Mittenza-Parkplatz von Muttenz. Das Programm und weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite www.jazzufemplatz.ch.

Hallenbad-Öffnungszeiten im Sommer 2017
In den Schulsommerferien wird das Hallenbad jeweils für Unterhaltsarbeiten geschlossen. Deshalb bleibt das Hallenbad in der Zeit vom 15. Juli bis und mit 14. August 2017 geschlossen. Bitte beachten Sie die abweichenden Öffnungszeiten während den Schulferien. Information auf www.muttenz.ch, Rubrik Hallenbad.
In der Zeit vom 3. bis 14. Juli führt der SLRG täglich vormittags Kinderschwimmkurse durch.

Betrieb Jugend- und Kulturhaus FABRIK in den Sommerferien
Das Jugendhaus ist in der ersten und letzten Sommerferienwoche zu den üblichen Öffnungszeiten offen. Vom 10. Juli bis 7. August 2017 bleibt das Jugenhaus geschlossen.

Amtliche Pilzkontrolle 2017
Nach den Sommerferien wird die Pilzsaison wieder eröffnet. Sie dauert vom Sonntag, 13. August 2017 bis zum Sonntag, 5. November 2017.
Die Pilze sind soweit möglich nach Sorten getrennt zur Kontrolle zu bringen. Alte sowie befallene Pilze sollten am Fundort zurückgelassen werden. Die Pilzsammlerinnen und -sammler können die Pilze an der Hauptstrasse 5 in Muttenz zu den folgenden Öffnungszeiten kontrollieren lassen:

Mittwoch und Samstag 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Sonntag 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ab dem 15. September 2017 auch am Freitag 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Zuständig für die Pilzkontrollen sind folgende Personen:
Pilzkontrolleur
Herr Stephan Töngi, Tel. 079 218 60 33
Stellvertreterin
Frau Anika Stark, Tel. 076 527 88 06
Einen detaillierten Pilzkontroll-Kalender finden Sie im Gemeindeaushang oder hier.

Vorinformation:
Hopp de Bäse“– der Clean-up-Day in Muttenz am 9. September

Auch dieses Jahr können Sie mit einem freiwilligen Einsatz zeigen, dass Ihnen eine saubere Umwelt etwas wert ist. Der Aktionstag ist als Bachputzete entlang der Birs geplant und zwar am Samstag, 9. September 2017. Details werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Abteilung Umwelt

Parkieren auf dem Trottoir
Das Fahrzeug auf dem Bild links hat auf einer Nebenstrasse innerorts richtig parkiert (kein Parkverbot, keine Strassenverzweigung) und lässt dem Fahrverkehr genügend Platz. Das Fahrzeug rechts auf dem Bild steht auf dem Trottoir und behindert die Fussgänger.
Dazu OB-Ziff. 228.1, Parkieren auf dem Trottoir:
Ohne dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein 1,5 Meter breiter Raum frei bleibt, kostet die Busse 120 Franken, wenn aber für die Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt, beträgt die Busse trotzdem noch 40 Franken. (OB-Ziff. 249.a)
Wir stellen immer wieder fest, dass Fahrzeuglenkende, meistens aus Bequemlichkeit oder Zeitdruck, ihre Fahrzeuge teilweise oder ganz auf dem Trottoir parkieren. Als Begründung wird dabei oftmals angegeben, die Fahrzeuge auf der Strasse nicht behindern zu wollen. Dass dabei die schwächsten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, nämlich Fussgängerinnen und Fussgänger behindert werden, wird ausser Acht gelassen. Oftmals müssen diese auf die Strasse ausweichen. Die Trottoirs gehören aber den Fussgängern, namentlich auch den Kindern und Jugendlichen.
Die Gemeindepolizei Muttenz bittet darum, sich im Internet (Ordnungsbussenliste) oder beim nächsten Polizeiposten über die Regelungen im ruhenden Verkehr zu informieren. Wir hoffen, dass Sie aufgrund dieser Information ordnungsgemäss parkieren, im Interesse der Sicherheit aller und zur Schonung Ihres Portemonnaies.
Parkiern falsch - richtig