22. Mai 2017
Vor einem Jahr haben aussergewöhnliche Hochwasserereignisse die ganze Region in Atem gehalten. Sie führten auch in Muttenz zu Schäden und Mühsal für die Betroffenen. Seither hat nicht nur die Gemeinde viel in die Erarbeitung und Umsetzung von Schutzmassnahmen investiert, sondern auch mehrere Grundeigentümer. Das freut den Gemeinderat genauso wie die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung.

«Es ist gut, dass Leute das Wetter nicht machen», besagt eine Deutsche Redewendung. Gerade diese Begabung hätten sich aber viele Muttenzerinnen und Muttenzer am 14. Mai und 26. Juni 2016 gewünscht. Die intensiven Regenfälle jener Tage haben zusammen mit einer lange vorangehenden Feuchtperiode und gesättigten Böden zu so viel Wasser geführt, wie es gemäss einer kantonalen Analyse normalerweise nur alle 300 Jahre auftritt. «Auch wenn uns der Schreck da und dort noch in den Knochen sitzt, besteht glücklicherweise kein Grund zur Annahme, dass Ereignisse in dieser Form bald wiederkehren», stellt Gemeindepräsident Peter Vogt erleichtert fest. Gleichwohl betont er, dass die Verantwortlichen der Gemeinde wachsam seien und nach vielen Sofortmassnahmen zusammen mit der Arbeitsgruppe (AG) Hochwasser auch an mittel- und langfristigen Schutzmassnahmen gearbeitet werde. Unter anderem sei gegenwärtig beim spezialisierten Planungsunternehmen Rapp AG eine Machbarkeitsstudie für mögliche Schutzmassnahmen im Bereich des Dorfbachs in Arbeit. «Ergänzend dazu prüfen wir ein gemeindeeigenes Notfallkonzept, wie es etwa das Städtchen Laufen kennt», betont Vogt.

Bevölkerungsanliegen lösen
Besonders geschätzt hat der Gemeindepräsident auch die gute Zusammenarbeit mit der Bevölkerung: «In den Wochen und Monaten nach den Ereignissen sind neben Kritik auch mehrere konstruktive Anliegen an uns herangetragen worden», sagt Vogt zufrieden und ergänzt: «Gemeinderäte sowie Fachpersonen aus der Verwaltung haben sich vor Ort um passende Lösungen wie Drainagen oder andere Abflussmöglichkeiten gekümmert.» Wenn sich Grundeigentümer aus Eigeninitiative für Hochwasserschutzmassnahmen einsetzen, freut sich auch Christof Amsler von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV). Als Fachspezialist Elementarschadenprävention weiss er, wie wichtig das Zusammenspiel aller Beteiligter ist: «Viele merken leider erst, dass sie in einem Gefährdungsgebiet wohnen, wenn im Keller ihre Kostbarkeiten davonschwimmen und der Garten zur Sumpflandschaft wird.» Vor allem zur Vermeidung von solch unnötigem Ärger, aber auch im Sinne der Sorgfaltspflicht gegenüber dem Solidaritätsprinzip der Versicherungsgemeinschaft, plädiert Amsler für vorausschauendes Handeln. «Neben dem Kanton und der Gemeinde sollten sich auch Private bewusst sein, was Sie mit kleineren oder grösseren Massnahmen zu ihrem eigenen Schutz beitragen können», so der Experte, denn es gebe diesbezüglich für keine Gemeinde eine übergeordnete Pauschallösung, die alle Eventualitäten abdecken könnte. Peter Vogt formuliert es so: «Letztendlich sitzen wir alle im selben Boot. Die Gemeinde erledigt im Dienste der Bevölkerung ihre eigenen Hausaufgaben und bietet gleichzeitig Hand für ergänzende Lösungen.»

Elementarschadensprävention stärken
Im Zuge des Klimawandels zeichnet sich gemäss Amsler auch statistisch eine Zunahme von extremen Wettersituationen mit mehr Elementarschäden ab. Dessen ist sich auch der Kanton bewusst. Entsprechend ist geplant, das Raumplanungs- und Baugesetz voraussichtlich auf den 1. Januar 2018 dahingehend anzupassen, dass gravitative Naturgefahren künftig bereits im Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden müssen. Die Naturgefahrenkarte wird so zur verbindlichen Basis (vgl. Kasten). «Dank des voraussichtlich gleichzeitig in Kraft tretenden, zusätzlichen Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetzes können wir, wie beim Brandschutz längst üblich, auch bei gravitativen Naturgefahren, wo angezeigt, wirtschaftliche und verhältnismässige Auflagen definieren sowie Beiträge an freiwillige Objektschutzmassnahmen gegen gravitative Naturgefahren leisten», so Amsler. Kostenlose, unverbindliche Erstberatungen können Ratsuchende bei den Fachspezialisten der BGV bereits heute in Anspruch nehmen. Zudem stehen auf deren Website übersichtliche Verhaltenstipps bei Unwettergefahr zur Verfügung: www.bgv.ch/download.
Ist mein Grundstück bedroht?
Die Naturgefahren- und Gefahrenhinweiskarten des Kantons Basel-Landschaft beantworten diese Frage. Sie können sich unter www.geoview.bl.ch selbst über allfällige Rutsch-, Wasser- und Sturzgefahren für Ihre Parzelle informieren und sich einen Bericht zusammenstellen lassen. Ihre Liegenschaft finden Sie mittels Eingabe Ihrer Adresse oder Ihrer Parzellennummer im Suchfeld. Klicken Sie anschliessend auf das rote PDF-Symbol (direkt links des Suchfeldes), wählen Sie «Naturgefahren» aus und klicken Sie in Ihre Parzelle. Eigentümerschaften, die sich vor Naturgefahren schützen wollen, nicht nur vor Überschwemmungen sondern auch vor meteorlogischen Naturgefahren wie Hagel, erhalten eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung bei der Elementarschadenprävention der Basellandschaftliche Gebäudeversicherung. www.bgv.ch.


Übersicht über alle Hochwasser-Bulletins