Klarstellungen zum BaZ-Artikel «Thomi Jourdan führt Papiertiger ein»

9. Januar 2017
In ihrer Ausgabe vom 5. Januar 2017 schreibt die Basler Zeitung, der Gemeinderat Muttenz habe ein Reglement, für eine nicht bewilligte Abgabe in Kraft gesetzt. Das Reglement sei damit ein Papiertiger. Die Berichterstattung ist irreführend, weil der Autor voneinander unabhängige Aspekte vermischt. Richtig ist: Der Gemeinderat handelte völlig korrekt und nach dem Willen der Gemeindeversammlung.
Die BaZ bezieht sich auf das Reglement über den Fonds Polyfeld, das der Gemeinderat auf den 1. Dezember 2016 in Kraft gesetzt hat. Zuvor wurde dieses Fondsreglement von der zuständigen Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft genehmigt, nachdem es die Gemeindeversammlung im Juni 2015 beschlossen hat.

Das Fondsreglement definiert u.a., wie sich das Fondskapital zusammensetzen darf. Es sind dies Beiträge aus Sondernutzungsplanungen (Quartierplänen), private Zuwendungen oder neu definierte Beiträge für Bauvorhaben im Polyfeld. Für die Letzteren ist die Grundlage im Teilzonenreglement Polyfeld geregelt, welches vom Regierungsrat noch nicht genehmigt ist.

Die BaZ zieht daraus den Schluss, das Fondsreglement ignoriere kantonales Recht und sei ein «Papiertiger». Beides ist falsch, denn das Fondsreglement ist vom Kanton genehmigt und begründet nicht die Beiträge an sich, sondern lediglich ihre Verwendung. Weil sich im Fonds bereits erhebliche Mittel aus Sondernutzungsplänen und privaten Zuwendungen befinden und zu erwarten ist, dass auch weitere solche Beiträge eingehen werden, ist es sogar unerlässlich, dass dieses Fondsreglement durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt wurde. Damit hat der Gemeinderat sichergestellt, dass das im Fonds vorhandene Kapital nur für jene Zwecke verwendet wird, für die es die Gemeindeversammlung vorgesehen hat.

DER GEMEINDERAT