27. Juni 2016
Strafanzeige gegen Gemeinderat Joachim Hausammann - Gratulation zum Lehrabschluss - Hagnau-Schänzli Modell in der Bauverwaltung - 17. Stuubede im Buurehuusmuseum - Alles über den CH-Kleber und seine Verwendung
Aus dem Gemeinderat
Strafanzeige gegen Gemeinderat Joachim Hausammann
Im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2016 hat Gemeinderat Joachim Hausammann (Departement Tiefbau und Werke) unter anderem Fragen zur Umsetzung der Neuanlage des Einlaufs und des Geschiebefangs des Dorfbaches in der Hüslimattstrasse beantwortet. Gestellt hat sie Peter Issler im Namen der FDP Muttenz. Neben den fachlichen Ausführungen zum Planungsverlauf und der Umsetzung machte Joachim Hausammann auch Aussagen über das der Gemeindeversammlung vorangegangene politische Klima in der Gemeinde und insbesondere über Peter Issler als ehemaliger Gemeinderat und Architekt von vom Hochwasser betroffenen Liegenschaften. Der Wortlaut veranlasste den Fragesteller im Nachgang zur Ankündigung einer Strafanzeige gegen Gemeinderat Joachim Hausammann wegen übler Nachrede.

Der Gemeinderat Muttenz bittet die Bevölkerung zur Kenntnis zu nehmen, dass er bis zum Abschluss eines möglichen juristischen Verfahrens keine weiteren Aussagen dazu machen wird. Joachim Hausammann und seine Arbeit geniessen das volle Vertrauen aller Mitglieder des Gemeinderats, und er wird durch das Gremium unterstützt damit er seine Aufgaben im Dienste der Gemeinde Muttenz unverändert wahrnehmen kann.

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass in politischen Debatten und trotz inhaltlicher Differenzen von allen Beteiligten Fairness und Sachlichkeit angestrebt werden. Der Austausch mit der Bevölkerung ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Gremiums und ein durch die Medien forciertes gehässiges politisches Klima einer differenzierten Auseinandersetzung nicht dienlich.

Der Gemeinderat


Gratulation zum Lehrabschluss
Die letzten Monate werden unseren Lernenden im Abschlusslehrjahr in besonderer Erinnerung bleiben, denn Nicole Surer und Veronica Vigliano hatten die Hürde der Lehrabschlussprüfungen zu meistern und durften vor rund einer Woche endlich ihre Fähigkeitszeugnisse in Empfang nehmen. Wir sind stolz auf die beachtlichen Leistungen unserer Lernenden und freuen uns darüber, kompetente junge Berufsleute in zwei verschiedenen Berufen ausgebildet zu haben.

Nicole Surer hat ihre Ausbildung zur Kauffrau E-Profil bei der Gemeindeverwaltung absolviert und konnte sich in sechs verschiedenen Abteilungen umfassende Fachkenntnisse in der Branche der Öffentlichen Verwaltung aneignen.
Veronica Vigliano schloss ihre Ausbildung zur Fachfrau Betreuung mit Fachrichtung Kinderbetreuung im Tagesheim Sonnenmatt ab und freut sich darauf, ihre vielseitigen Tagesgestaltungsideen in ihrem Beruf umzusetzen.

Das Bild der beiden Lehrabgängerinnen finden Sie unten auf dieser Seite.

Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal gratulieren den Absolventen ganz herzlich und wünschen ihnen für den Einstieg ins Berufsleben das Allerbeste.

Muttenz, 27. Juni 2016
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
Aus der Verwaltung
Hangnau-Schänzli Modell in der Bauverwaltung
Bis zum Sommerferienbeginn am 4. Juli 2016 ist das Modell des möglichen Bebauungskonzepts Hagnau in der Bauverwaltung Muttenz ausgestellt. Die Besichtigung im 1. Stock des Gemeindehauses ist zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf www.hagnau-schaenzli.ch


17. Stuubede im Buurehuusmuseum
Auch dieses Jahr findet die Stuubede wieder statt und das bereits zum 17. Mal! Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Museen freuen sich, Sie am Sonntag, 3. Juli 2016 ab 11 Uhr beim Oberdorf 4 begrüssen und bis 17 Uhr an einer Festwirtschaft zu Ländlermusik, Jodelgesang und vielem mehr unterhalten zu dürfen.
Es findet an diesem Sonntag kein Brotverkauf statt.


Alles über den CH-Kleber und seine Verwendung
Gemäss Artikel 45 der VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) müssen Motorfahrzeuge und Anhänger, die ins Ausland fahren, ein Landeszeichen, d.h. einen CH-Kleber, gut sichtbar am Heck des Fahrzeuges tragen. Dieses Landeskennzeichen muss auf dem Fahrzeug (Autos und Motorräder) sowie auf Anhängern angebracht sein. Ein Landeswappen auf dem Nummernschild genügt den Anforderungen eines Landeszeichens nicht. Somit bleibt für die Schweiz als einzig gültiges und damit obligatorisches Unterscheidungsmerkmal der CH-Kleber.

Welches sind die Masse?
Die Verordnung sieht nur eine Grösse vor für das Landeskennzeichen «CH», nämlich das «grosse» Format:
  • Höhe x Breite der Ellipse: 11.5 x 17.5 cm
  • Höhe x Breite der Buchstaben: 8 x 4 cm
  • Strichbreite: 1 cm
Achten Sie also darauf, nicht das kleine Format des CH-Klebers zu benutzen

Wo muss er angebracht werden?
Der CH-Kleber muss waagrecht zu seiner Hauptachse und gut lesbar am Heck des Fahrzeuges angebracht werden. Es muss sich in einer Höhe zwischen 0.20 m und 1.50 m befinden.

Es ist zu beachten, dass nur das Landeszeichen des Immatrikulationslandes auf Ihrem Fahrzeug angebracht werden darf.

Tipp: die magnetische Version
Wenn Sie in der Schweiz nicht mit einem solchen Kleber herumfahren möchten, entscheiden Sie sich für die magnetische Version des «CH». Sie müssen also vor der Fahrt in die Auslandsferien einfach den magnetischen «Aufkleber» gemäss den erforderlichen Normen am Heck Ihres Fahrzeuges anbringen. Der CH-Kleber oder die magnetische Version sind in den meisten Einkaufszentren in der Schweiz erhältlich.
Gute Fahrt!

Ihre Gemeindepolizei
Nicole Surer und Veronica Vigliano