16. Februar 2016
Gemeindeversammlung vom 17. März 2016 - Stellungnahme Gemeindekommission - Korrektion Neubrunnweg - Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Multimedia (MMN), Abschaltung der Analog-Sender - Rechtswidrige Gebührenerhebung, Antwort auf Leserbrief vom 5. Februar 2016 - Markdaten Muttenzer Markt 2017 - Den neuen Park mitgestalten - Amphibienwanderung, temporäre Umleitung auf der Veloroute - Zahlen über Zahlen - Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs - Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig - Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung - Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente - Kantonales Gasttaxengesetz - Öffnungszeiten über Ostern - Zivildiensteinsatz für mehr Sauberkeit
Gemeindeversammlung vom 17. März 2016
  • Einladung mit Erläuterung und Anträgen
  • Stellungnahme der Gemeindekommission

Planauflage
  • Korrektion Neubrunnweg (Baumgartenweg bis Alpweg)
  • Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Aus dem Gemeinderat
  • Multimedianetz (MMN), Abschaltung der Analog-Sender
  • Rechtswidrige Gebührenerhebung - Antwort auf Leserbrief vom 5. Febr. 2016
  • Marktdaten Muttenzer Markt 2017

Aus der Verwaltung
  • Den neuen Park mitgestalten
  • Amphibienwanderung – temporäre Umleitung auf der Veloroute
  • Zahlen über Zahlen
  • Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
  • Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
  • Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
  • Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
  • Kantonales Gasttaxengesetz
  • Öffnungszeiten über Ostern
  • Zivildiensteinsatz für mehr Sauberkeit
 
Gemeindeversammlung vom 17. März 2016
Einladung mit Erläuterungen und Anträgen
Die Einladung zur Gemeindeversammlung mit den Erläuterungen und Anträgen sowie die Stellungnahme der Gemeindekommission zu den Geschäften ist ab 18. Februar 2016 auf muttenz.ch, Rubrik Politik/Gemeindeversammlung 17. März 2016 mit Stellungnahme der Gemeindekommission publiziert und kann dem Muttenzer Amtsanzeiger vom 19. Februar 2016 entnommen werden.
 
Öffentliche Planauflagen
Korrektion Neubrunnweg (Baumgartenweg bis Alpweg)
Planauflage des Ausführungsprojektes vom 22. Februar bis 22. März 2016
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. Februar 2016 das Ausführungsprojekt Korrektion Neubrunnweg (Baumgartenweg bis Alpweg) beschlossen. Die betreffende Planauflage findet vom 22. Februar bis 22. März 2016 statt. In dieser Zeit kann der Plan während der ordentlichen Schalterstunden (Montag bis Freitag 9:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch bis 18:00 Uhr) in der Bauverwaltung, Gemeindehaus 1. Stock, eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen von betroffenen Grundeigentümern/innen sowie kantonalen Vereinigungen, welche gemäss RBG § 31 Abs. 2 lit. b dazu berechtigt sind, müssen innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat eingereicht werden.

Der Gemeinderat

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Projekt: L-179449.3
50 kV-Kabel zwischen den Unterwerken Birsfelden und Muttenz
Kabelersatz in der Rothausstrasse


Unternehmung: EBM Netz AG, Weidenstrasse 27, 4142 Münchenstein

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.

Die Gesuchunterlagen liegen vom 19. Februar 2016 bis zum 19. März 2016 in der Bauverwaltung Muttenz, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, während den folgenden Öffnungszeiten öffentlich auf: Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
 
Aus dem Gemeinderat
Multimedianetz (MMN), Abschaltung der Analog-Sender
Am 29. Februar 2016 werden auch auf dem Multimedianetz der Gemeinde Muttenz die Analog-Sender abgestellt und nur noch digital zur Verfügung stehen.

Nachdem UPC Cablecom, InterGGA und weitere Kabelnetzbetreiber ihr Analog-TV schon eingestellt haben, ist es nun auch auf dem Muttenzer Kabelnetz (MMN, ehemals GGA) soweit: das digitale Fernsehsignal löst das analoge Signal als Standard ab. Die meisten Sender liefern das digitale Signal sogar in hochauflösender HD-Qualität.

Die Fernsehstationen und die Gerätehersteller nutzen die technische Entwicklung, welche eine bessere Bild- und Tonqualität ermöglicht, schon lange. Nachdem nun auch die SRG die standardauflösende SD-Qualität per 29. Februar 2016 einstellt, ist auch für das Muttenzer Multimedianetz eine Umwandlung auf das Analogsignal nicht mehr verhältnismässig. Mit der dadurch frei werdenden Netzkapazität kann das Versorgungsangebot der Internetdienste und TV-Unterhaltung ausgebaut werden.

Die meisten Kunden sind nicht betroffen, denn ihre Fernsehgeräte sind für den Empfang des digitalen Signals vorbereitet oder sie verfügen bereits über eine Settop-Box. Die Abschaltung des Analog-Signals tangiert auch den TV-Konsum über Satellitenschüssel, Telefon- oder Internetkabel nicht.
Abonnentinnen und Abonnenten, welche noch ein analoges TV-Gerät nutzen, können auf diesem Fernsehapparat weiter fernsehen, brauchen dazu aber eine Settop-Box.

Auf Anfrage kann pro Haushalt kostenlos eine solche Settop-Box bezogen werden. Sie erhalten diese Settop-Box ab 22. Februar zu den Schalteröffnungszeiten am Schalter Information im Gemeindehaus am Kirchplatz 3.

Rechtswidrige Gebührenerhebung – Antwort Leserbrief vom 5. Februar 2016
In ihrem Leserbrief zum persönlichen Wahlkampf bedient sich Frau G. Lanza eines Entscheids des Regierungsrates, welcher verlangt, dass in Muttenz die Stichprobenkontrollen beim nächtlichen Dauerparkieren auf öffentlichem Grund erhöht werden müssen. Im Speziellen ging es darum, dass gemäss §5 Abs. 1 des Reglements über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, welche über einen privaten Abstellplatz verfügen, von der Gebühr befreit sind. Eine entsprechende Gebühr kann jedoch in diesem Falle gemäss § 5 Abs. 3 erhoben werden, wenn die entsprechenden Personen ihre Fahrzeuge trotzdem regelmässig auf dem öffentlichen Grund abstellen. Die restliche Gebührenerhebung, im Zusammenhang mit dem nächtlichen Dauerparkieren auf dem öffentlichen Grund, wird durch den Regierungsrat nicht angezweifelt.
Bekanntlich wird das entsprechende Reglement einer Revision unterzogen und der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2016 zur Beschlussfassung unterbreitet. Bei dieser Gelegenheit wird dem Verdikt des Regierungsrates Rechnung getragen und die bisher möglichst kostengünstig durchgeführte Kontrolltätigkeit intensiviert – mit entsprechenden Kostenfolgen für die Gemeinde. Wir weisen darauf hin, dass die Gemeindepolizei die Kontrollen bereits vor Inkrafttreten des teilrevidierten Reglements auf Kosten anderer Aufgaben erhöhen kann.

Marktdaten Muttenzer Markt 2017
Für den Marktkalender sind die Marktdaten für das Jahr 2017 festgelegt. Der Frühlingsmarkt wird am Mittwoch, 10. Mai 2017 und der Herbstmarkt am Mittwoch, 22. November 2017 stattfinden.

Muttenz, 16. Februar 2016
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
 
Aus der Verwaltung
Den neuen Park mitgestalten
Sie sind abends weitherum sichtbar: die Lichter auf den Spitzen der Kranen beim stetig wachsenden Campus der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Ihr Funkeln hoch über der Baustelle gibt bereits heute einen Eindruck davon, wie voluminös das neue Zentrum des Wissens auf dem Polyfeld Muttenz einst werden wird. Noch nicht erkennbar ist hingegen der 12‘500 Quadratmeter grosse öffentliche Park, der künftig unmittelbar daneben spriessen und unterschiedliche Bedürfnisse abdecken soll. Welche Bedürfnisse damit genau gemeint sind, wollten die Bauherrin Hochbauamt Basel-Landschaft und die Gemeinde Muttenz genauer wissen und haben die Bevölkerung im letzten Jahr zu mehreren Mitwirkungsveranstaltungen eigeladen.

«Unsere Firma liegt mitten im Polyfeld und gleich beim neuen Park. Es war mir deshalb ein Anliegen, aus erster Hand zu erfahren, was hier entstehen soll», begründet etwa Carole Woertz, Geschäftsführerin der gleichnamigen Traditionsfirma, ihre Teilnahme am Workshop. Wie unzählige weitere Gewerbetreibende, Gemeindevertreterinnen, Anwohner, Studierende oder Dozierende beteiligte auch sie sich aktiv an den Diskussionen. «Es soll ein lebendiger Begegnungsort werden, wo man gleichzeitig auch etwas Ruhe finden kann. Nicht nur für mich und meinen Hund, sondern auch für die vielen Studierenden, unsere Mitarbeitenden, Kinder oder Senioren. Für ganz Muttenz eben», erhofft sich die Unternehmerin. Dass dies kein frommer Wunsch ist, verdeutlichten die Pläne der verantwortlichen Landschaftsarchitekten von Studio Vulkan. Diese sahen bereits in der zur Debatte gestandenen Version unterschiedliche Zonen für verschiedene Nutzungsformen vor. Was vielen Teilnehmenden daran noch nicht gefallen hat, war die Ausgestaltung und Strukturierung der weitläufigen Anlage. Es fielen Worte wie «steril», «starr» oder «unflexibel». Auch Anna Flurina Kälin, wissenschaftliche Assistentin an der Pädagogischen Hochschule FHNW und somit künftige Nutzerin, monierte die etwas gar strenge Anordnung von Baumreihen, Kies- und Rasenflächen. «Aber in erster Linie war ich neugierig zu erfahren, wie so eine Mitwirkung funktioniert und ob unsere Inputs ernst genommen und umgesetzt werden», bemerkt die junge Frau mit einem Augenzwinkern.

Tatsächlich haben die Planerinnen und Planer im Hochbauamt Basel-Landschaft den Voten Rechnung getragen und zusammen mit den Landschaftsarchitekten bereits viele Wünsche berücksichtigt und das Zwischenresultat den Teilnehmenden der Mitwirkungsveranstaltungen und weiteren Interessierten Ende 2015 im Polyfeld-Haus präsentiert. So entsprechen nun nicht nur die Aufteilung der Baum- und Grünflächen in lockere, grosszügige sowie lauschige Zonen den im Workshop erarbeiteten Kriterien, sondern auch die Ausstattung mit Holzrosten und -plattformen sowie mobilen Bänken. Diese flexible Möblierung soll eine vielfältige Bespielung ermöglichen. Etwas, das dem FHNW-Studenten Nicolas Albrecht besonders am Herzen liegt: «Im Campus-Park müssen sich Studierende und Muttenzerinnen und Muttenzer direkt begegnen können. Weshalb nicht eine Buvette betreiben, wie wir sie vom Rheinbord in Basel kennen?», so der angehende Pädagoge. Auch diesem vielfach geäusserten Wunsch kommen die Pläne jetzt entgegen.

«Das vom Kanton hervorragend umgesetzte Mitwirkungsverfahren zeigt eindrücklich, wie man gemeinsam tolle Lösungen erarbeiten kann, wenn sich alle Beteiligten ernst nehmen», blickt Gemeinderat Thomi Jordan zufrieden auf die letzten Monate zurück. «Egal, ob es um Sicherheitsbedenken, WC-Anlagen, Abfallfragen, Veloabstellplätze oder die Nutzungs- und Bepflanzungsformen gegangen ist: für fast alle Aspekte haben wir zusammen gute Lösungsansätze entwickelt», so der Vorsteher des Departements Hochbau und Planung, der selbst aktiv an der Mitwirkungsveranstaltung teilgenommen hat. Wie alle aufgenommenen Ideen konkret aussehen werden, wird in der nun laufenden Planungsphase definiert und ist dann in direkter Nachbarschaft des rund 65 Meter hohen FHNW-Baus zu erleben.

Amphibienwanderung – temporäre Umleitung auf der Veloroute
Aufgrund der ungewöhnlichen Wärme und dem feuchten Wetter sind die Amphibien dieses Jahr aussergewöhnlich früh unterwegs. Die Gemeinde sichert die wichtige Wanderroute am Fröscheneckweg mit temporären Umleitungen.

Mit der Signalisation einer temporären Umleitung auf der Veloroute Fröscheneckweg Richtung Münchenstein sowie auf dem Fröscheneckrainweg Richtung Muttenz werden die Amphibien auf ihrem Weg zu den Laichgewässern geschützt. Die Velofahrenden werden gebeten während feuchten, regnerischen Nächten die Signalisation zu befolgen und die Fahrt via Schafweg und Stettbrunnenweg fortzusetzen.

Zusätzlich sind freiwillige Helferinnen und Helfer in regenreichen Nächten an neuralgischen Stellen unterwegs, um Amphibien eine sichere Querung von Verkehrswegen zu ermöglichen. Darüberhinaus wurden an gewissen Stellen die Trottoirs mit Rampen versehen und Dolenschächte rechtzeitig mit feinmaschigen Drahtgeflechten gesichert, damit die Tiere ans Ziel kommen.

Amphibienzugstellen in Muttenz
Folgenden Strassen sind streckenweise mit Warn- und/oder Umleitungssignalen ausgestattet:
Rothausstrasse, Hardstrasse
Grenzacherstrasse
Neubrunnweg, Fulenbachweg
Pfaffenmattweg, Baumgartenweg
Fröscheneckweg/ Fröscheneckrainweg (Veloroute), Umleitung signalisiert
Hüslimattstrasse
Geispelgasse, Gruthweg
Weiherstrasse, Langjurtenstrasse
Karl-Jauslin-Strasse, Rieserstrasse, Brunnrain, Hallenweg

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer speziell in regnerischen Nächten mit Temperaturen von über 5° C mit einer vorsichtigen Fahrweise Rücksicht zu nehmen.

All diese Massnahmen tragen dazu bei, dass weniger Amphibien den Tod auf der Strasse finden. Zudem hat die Gemeinde neue Feuchtgebiete, Tümpel und Weiher ausserhalb des Siedlungsgebiets geschaffen, um die Wanderrouten zu verkürzen und dem Verschwinden von geeigneten Lebensräumen für die geschützten Amphibien entgegenzuwirken. Von den zwölf im Kanton Basel-Landschaft vorkommenden Amphibienarten sind zehn gefährdet oder vom Aussterben bedroht.

Eine Zusammenfassung des kantonalen Amphibien¬zugstelleninventars sowie ein aktuelles Weiherinventar der Gemeinde Muttenz sind unter www.pronatura-bl.ch abrufbar.

Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne.
Abteilung Umwelt Tel. 466 62 74/76/77

Zahlen über Zahlen
Einige statistische Angaben zu den Tätigkeiten im Bereich Einwohnerdienste der Verwaltung im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr (in Klammer).
Einwohnerzahl per 31.12.2015: 17681 (17519)
Schweizer/Schweizerinnen 14149 (14126)
Ausländer/Ausländerinnen 3532 (3393)
Zuzug: 960 (1117)
Wegzug: 854 (1033)
Umzug 745 (566)
Geburten: 150 (153)
Todesfälle 186 (148)
Eheschliessungen 155 (147)
Scheidungen 81 (58)
Identitätskartenanträge 1078 (936)
Wohnsitzbescheinigung 1881 (1813)
Verkauf Tageskarten Gemeinde 3306 (3620), Auslastung 97% (97.2%)

Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
Die Tageskarten Gemeinde sind mit einer Auslastung von 97 % im vergangenen Jahr bei der Bevölkerung sehr beliebt. Es stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern pro Tag 10 Tages-karten zur Verfügung und es lohnt sich auf jeden Fall, im Internet auf www.muttenz.ch nachzu-schauen, ob es am gewünschten Reisetag noch freie Karten gibt. Diese können dann gleich online gekauft werden. Die Tageskarte Gemeinde ist übertragbar und gilt in der 2. Klasse auf dem gesamten SBB Liniennetz. Dazu kommen über 30 städtische ÖV-Betriebe, Postauto, Schifffahrt und diverse Privatbahnen.
Die Tageskarten können auch direkt am Schalter Information im Gemeindehaus gekauft werden. Über Telefon 061 466 62 62 geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Verfügbarkeit von Tageskarten zu dem von Ihnen gewünschten Termin.

Tipp:
Bei Online-Kauf auf www.muttenz.ch und gleichzeitiger Online-Zahlung mit PostCard oder Kreditkarte schicken wir die Tageskarten noch am selben Tag per A-Post an die angegebene Adresse!

Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
Der Schweizer Pass oder das Kombiangebot Pass plus Identitätskarte (ID) sind über das Passbüro Basel-Landschaft erhältlich: Entweder über Internet bl.ch / Suchwort „Passantrag“ oder aber Sie nutzen die Möglichkeit, den Pass, die ID oder das Kombiangebot bei der kantonalen Passstelle in Liestal telefonisch unter Telefon 061 552 58 69 zu beantragen. Siehe dazu auch www.schweizerpass.ch.
Nach Antragstellung erhalten Sie einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache beim Passbüro Basel-Landschaft an der Mühlegasse 8 in Liestal zur Aufnahme der biometrischen Daten (Gesichtsvermessung, digitales Foto, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift). Sie müssen kein Foto mitbringen, denn das digitale Foto wird beim Passbüro in Liestal erstellt.
Preise  
Preise
(*inkl. Portokosten CHF 5.-- pro Ausweis
Minderjährige
(5 Jahre gültig)
Erwachsene
(10 Jahre gültig)
Erhältlich beim Passbüro in Liestal:  
Schweizer PassCHF 65.00*CHF 145.00*
Kombiangebot: Pass und IdentitätskarteCHF 78.00*CHF 158.00*
Erhältlich im Gemeindehaus in Muttenz:  
IdentitätskarteCHF 35.00CHF  70.00
Die Identitätskarte (ohne Pass) ist auch am Schalter Einwohnerdienste im Gemeindehaus, Kirchplatz 3 erhältlich. Kommen Sie zu den Schalteröffnungszeiten (Montag bis Freitag 9 bis 11 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch Nachmittag bis 18.30 Uhr) vorbei, um das Antragsformular zu erstellen und zu unterzeichnen. Für Minderjährige braucht es auf dem Antragsformular die Un-terschrift einer erziehungsberechtigten Person, weshalb mindestens eine erziehungsberech¬tigte Person ihr/e Kind/er für die Antragstellung eines Pass oder einer ID begleiten muss.
Für jede ID-Karte benötigen wir ein aktuelles Passfoto.
Ein Ausweisverlust (Pass oder ID) ist immer auf einem Posten der Kantonspolizei zu melden. Sie brauchen die Verlustmeldung zur Beantragung eines neuen Ausweises.

Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung
Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.
Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.
Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.
Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten. Für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.

Kantonales Gasttaxengesetz
Auch private Anbieter von Wohnungen und Zimmer sind erhebungs- und deklarationspflichtig.

Der Kanton Basel-Landschaft erhebt seit 2014 eine Gasttaxe von CHF 3.50 pro Nacht und Person auf Übernachtungen im Kanton. Im Gegenzug erhalten die Gäste das Mobility-Ticket und den Gästepass.

Das Mobility-Ticket ist in den öffentlichen Verkehrsmitteln der Region Basel während der Dauer des Aufenthalts als Fahrausweis gültig. Der Gästepass Baselland ermöglicht die vergünstigte Nutzung von mehr als 50 Freizeitangeboten in der Region. Der Reinertrag der Taxe wird zweckgebunden für Leistungen und Tourismusprojekte eingesetzt, die im Interesse der Gäste liegen.

Die Gasttaxe wird auf Übernachtungen in gewerblichen Beherbergungsbetrieben erhoben. Gewerblich heisst, dass jegliche entgeltliche Übernachtungen erhebungs- und deklarationspflichtig sind. Das Gesetz schliesst somit nicht nur Hotels, Gasthöfen und Campings, sondern auch Unterkünfte von Privatpersonen wie Bed & Breakfast oder Zimmer auf Airbnb.com ein.

Von der Abgabepflicht befreit sind Übernachtungen von Personen, die im Kanton Wohnsitz haben sowie Kinder unter 12 Jahren. Von Personen, die insgesamt während mehr als 30 Tagen pro Jahr von der gleichen Gaststätte beherbergt werden, wird vom 31. Tag an keine Taxe mehr erhoben.

Seitens der Anbieter besteht eine Melde- und Deklarationspflicht bei der Baselland Tourismus Services AG, die vom Kanton mit der Gasttaxenadministration beauftragt ist. Verstösse gegen die Vorschriften dieses Gesetzes werden mit Busse von 100 bis 20'000 Franken geahndet.

Weitere Informationen über die Gasttaxe sind unter www.gasttaxe-bl.ch zu finden. Betriebe können sich direkt bei der Baselland Tourismus Services AG unter der Telefonnummer 061 927 64 34 oder services-ag@baselland-tourismus.ch anmelden.

Baselland Tourismus

Öffnungszeiten über Ostern
Jugend- und Kulturhaus FABRIK
Während der Frühlingsschulferien ist das Jugend- und Kulturhaus regulär offen. Über die Ostertage ist es von Gründonnerstag, 24. März bis und mit Ostermontag, 28. März geschlossen.

Verwaltung und Gemeindewerkhof
Die Verwaltung und der Gemeindewerkhof bleiben geschlossen ab Gründonnerstag, 24. März bis und mit Ostermontag, 28. März 2016. Für die Meldung eines Todesfalls ist das Bestattungsbüro erreichbar unter 079 640 51 59.

Das Hallenbad ist am Karfreitag, 25. März sowie am Ostersonntag und Ostermontag 27. Und 28. März 2016 geschlossen. Am Gründonnerstag, 24. März April ist das Bad geöffnet von 9 bis 18 Uhr und Karsamstag, 26. März ist das Bad geöffnet von 8 bis 18 Uhr.

Zivildiensteinsatz für mehr Sauberkeit
Ab Anfang März werden mit Sascha Imhof und Ferhat Temizel wiederum zwei Zivildienstleistende in Muttenz als junge Botschafter gegen Littering unterwegs sein. Dieser Einsatz ist ein wichtiger Beitrag zur Sauberkeit auf Schulwegen und in öffentlichen Anlagen in unserer Gemeinde. Daneben werden sie auch tatkräftig auf dem Robinson-Spielplatz und im Jugendhaus mitarbeiten.

Abteilung Umwelt
Erdkröte