26. Juli 2010
Referendum Trinkwasserförderung zustande gekommen --- Arbeitsstand für die Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Muttenz --- Erreichbarkeit der Verwaltung bei Todesfall
Aus dem Gemeinderat
  • Referendum Trinkwasserförderung zustande gekommen
Aus der Verwaltung
  • Arbeitsstand für die Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Muttenz
  • Erreichbarkeit der Verwaltung bei Todesfall
Anlässlich seiner Sitzung vom 21. Juli 2010 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit dem folgenden Geschäft:

Referendum Trinkwasserförderung zustande gekommen
Das Referendum gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 15./16.6.2010, Traktandum 6, betreffend Sondervorlage, Weiterführung der gemeindeeigenen Trinkwasserförderung und Genehmigung eines Projektierungskredits von CHF 450'000.-- für die zukünftige Trinkwasseraufbereitungs-Anlage der Wasserversorgung Muttenz ist zustande gekommen.

Urnenabstimmung am 26. September 2010
Die Juni-Gemeindeversammlung sprach sich im Grundsatz für die Beibehaltung einer eigenständigen Trinkwasserversorgung aus und ebenfalls wurde zur Sicherung der Trinkwasserqualität die Planung einer mehrstufigen Trinkwasseraufbereitungsanlage befürwortet. Dafür wurde ein Projektierungskredit von CHF 450'000.-- beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde von einem bürgerlichen, überparteilichen Komitee das Referendum ergriffen. Das Komitee überreichte der Gemeindeverwaltung am 15.7.2010 418 Unterschriftenlisten mit 1143 Unterschriften, davon sind 1124 als gültig anerkannt worden (ungültig 19). Darin wird verlangt, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 15.6.2010, Traktandum 6, der Urnenabstimmung unterstellt wird; diese wird am 26.9.2010 durchgeführt.

Die vom Gemeinderat erlassene Verfügung wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Muttenz (Muttenzer Amtsanzeiger vom 20.8.2010) mit einer Beschwerdefrist von 3 Tagen veröffentlicht.

Muttenz, 26. Juli 2010
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)

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Aus der Verwaltung

Arbeitsstand für die Verkehrsberuhigungsmassnahmen in Muttenz
Mit Beschluss vom 22. November 2005 hat die Einwohnergemeindeversammlung Muttenz im Strassennetzplan Gebiete für mögliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen festgelegt. Gestützt darauf sowie auf der Basis eines vom Gemeinderat verabschiedeten Verkehrsberuhigungskonzeptes wurden in einer ersten Etappe in den Jahren 2007 bis 2009 in den Zonen Feldreben, Unterwart und Gründen Verkehrsberuhigungsmassnahmen geplant und realisiert. Entsprechend den Vorgaben der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen findet zurzeit eine Wirksamkeitsüberprüfung der bereits realisierten Massnahmen statt.

Im Anschluss an die Umsetzung der Massnahmen der ersten Etappe hat der Gemeinderat beschlossen, in einer zweiten Etappe in den Gebieten Hinterzweien und Hallenbad weitere Tempo 30-Zonen einzurichten. Die Resultate der Planung wurden der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung sowie der anschliessend durchgeführten fakultativen Planauflage vorgestellt und zur Mitwirkung unterbreitet. Die Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen der zweiten Etappe erfolgt nach der Bereinigung der eingereichten Stellungnahmen sowie den Genehmigungen durch den Gemeinderat und den Regierungsrat voraussichtlich ab März 2011.

Die Planung der Verkehrsberuhigungsmassnahmen in den verbleibenden Zonen Breite, Wartenberg und Bizenen wird im Anschluss an die Umsetzung der Massnahmen der zweiten Etappe voraussichtlich ab Sommer 2011 an die Hand genommen. Für den Bereich des Dorfkerns soll zudem eine separate, auf die speziellen Erfordernisse dieses geschützten Bereichs abgestimmte Planung, durchgeführt werden.

Parallel zu den Verkehrsberuhigungsmassnahmen ist derzeit die Evaluation von durchgangserschwerenden Massnahmen in der Baselstrasse im Gange. Beabsichtigt wird damit, den Durchfahrtswiderstand derart zu erhöhen, dass die Route Baselstrasse-Dorfzentrum-Breitestrasse möglichst wenig als Umfahrung der oft überlasteten Rennbahn-Kreuzung benutzt wird und damit der Durchgangsverkehr auf dieser Route nicht mehr zunimmt oder gar reduziert werden kann.

Andy Gössi,
Leiter Abteilung Tiefbau

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Erreichbarkeit der Verwaltung bei Todesfall
Per Ende Juni 2010 ist unsere langjährige Arbeitskollegin, Frau Pia Zogg, in Pension gegangen. Deshalb wurde das Team (Einwohnerdienste) ab Juli 2010 neu mit Frau Susanne Ladner ergänzt. Dieser Wechsel wurde zum Anlass genommen, im Rahmen der laufenden Verbesserungs- und Optimierungsprozesse die interne Arbeitsaufteilung anzupassen. Ab Juli 2010 wird das Bestattungswesen der Gemeinde aufgrund der durchgeführten Reorganisation der Bevölkerung wie folgt zur Verfügung stehen:

  • Todesfälle können der Verwaltung vormittags zu den Schalteröffnungszeiten von 9 bis 11 Uhr gemeldet werden.
  • Telefonisch ist das Bestattungswesen ganztags zu den Bürozeiten erreichbar.
  • Über die Feiertage und Feiertagsbrücken bieten wir einen Pikettdienst für die Angehörigen der verstorbenen Person an: Telefon Nr. 079 640 51 59
  • Bei einem Todesfall am Wochenende oder ausserhalb unserer Öffnungszeiten wenden sich die Angehörigen an einen Arzt/eine Ärztin und anschliessend an ein Bestattungsinstitut. Am nächstfolgenden Arbeitstag werden wir die Todesmeldung gerne entgegennehmen und die Bestattung organisieren.
Wir sind überzeugt, auf diese Weise unsere gewohnte Dienstleistungsqualität weiterhin aufrecht erhalten zu können. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Frau Ruth Zingg, Leiterin Bestattungswesen, Tel. Nr. 061 466 62 60.

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