Lärm- und Geruchsbelästigungen

Gemäss § 48 des Umweltschutzgesetzes des Kantons Basel-Landschaft (USG BL) sind für die Entgegennahme von Lärm- und Geruchsbeschwerden die Gemeinden zuständig. Sie führen die ersten Abklärungen durch, insbesondere über die Häufigkeit und Stärke der Immissionen, und stellen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Verursacher fest. Soweit zuständig veranlassen sie die notwendigen Massnahmen oder leiten ihre Feststellungen und Beurteilungen an die zuständige kantonale Behörde weiter.

Je nach Geruchs- oder Lärmbelästigung wenden Sie sich an folgende Stelle:

 

 

Lärmbelästigungen  
Strassen- und Bahnlärm, Industrie- und Gewerbelärm, Baulärm, usw. Abteilung Umwelt, 
061 466 62 78
Störungen der Ruhezeiten, gemäss Polizeireglement Gemeinde Muttenz Gemeindepolizei,
061 466 62 19

 

 

 

Geruchsbelästigung - Quelle nicht eindeutig lokalisierbar:
Geruchsmeldestelle Schweizerhalle, Telefon 058 678 20 94
Abteilung Umwelt (während Bürozeiten), Telefon 061 466 62 78

 

 

Geruchsbelästigung - Quelle der Immission ist die Kompostierungsanlage Hardacker
Abteilung Umwelt (während Bürozeiten), Telefon 061 466 62 74/76/77
Firma Kym (Betreiberin der Kompostierungsanlage Hardacker), Telefon 061 976 99 66/62

 

Zugehörige Objekte