Gemeinde informiert 26. März 2012 (Muttenzer Amtsanzeiger, 24. März 2012)

Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum Renten bildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen.

Anspruch auf Betreuungsgutschrift hat, wer pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreut oder wenn die pflegebedürftige Person in der Nähe wohnt. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die pflegende Person nicht mehr als 30 Kilometer von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnt oder nicht länger als eine Stunde braucht, um den entsprechenden Weg zurückzulegen.

Detailinformationen entnehmen Sie unter dem folgenden Direktlink;
Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft, SVA BL: Betreuungsgutschriften


Auskunft bei der Gemeinde Muttenz erteilt:
AHV/IV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Kirchplatz 3
Telefon 061 466 62 06

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