Stellflächen auf öffentlichem Areal

Das öffentliche Areal der Einwohnergemeinde Muttenz steht in erster Linie der Allgemeinheit zur Verfügung. Darüber hinaus können einzelne, vom Gemeinderat bezeichnete Standorte zur vorübergehenden Nutzung an Privatpersonen und Gruppierungen, kommerzielle und nicht kommerzielle Organisationen abgegeben werden. Voraussetzung für die Nutzung ist eine Bewilligung der Bauverwaltung Muttenz.

Informationen wie Verordnung und Gesuchsformular entnehmen Sie auf dieser Seite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste unter Allmendbenützung (inkl. temporäre Plakatierung), Gesuch

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