Glas ist ein natürliches, hochwertiges Verpackungsmaterial, hergestellt aus Quarzsand, Kalk und Soda. Es kann beliebig oft eingeschmolzen werden, ohne dass Qualitätsverluste auftreten. Durch die Verwendung von Altglas werden primäre Rohstoffe eingespart und der Energiebedarf für die Glasproduktion sinkt um bis zu 25 %. Neben der Produktion von neuen Getränke- oder Lebensmittelverpackungen dient Altglas auch als Rohstoff für die Produktion hochwertiger Baustoffe (Schaumglasschotter).

Sammelstellen/Finanzierung
Flaschenglas und Verpackungsglas können ausgespült und getrennt nach Farben bei den verschiedenen Glas-Sammelstellen eingeworfen werden (Sammelstellen). Unklare Farben sowie Rot und Blau in den Grünglascontainer werfen.

Seit 2001 wird auf Getränkeverpackungen aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. Lebensmittelgläser, wie Konfitüre- oder Gurkengläser, sowie Verpackungen für Kosmetika sind von der Gebühr befreit. Mit den Einnahmen werden die Altglassammler (Gemeinden, Zweckverbände, Transporteure) für ihren Aufwand rund um das Glasrecycling entschädigt.

Das in der Schweiz gesammelte Altglas enthält rund vier Prozent Fremdfarben und Abfälle. Sie müssen in aufwendiger Handarbeit und in zahlreichen Aufbereitungsschritten aus den Altglasscherben aussortiert werden. Die Verschmutzung des Altglases verteuert das Glasrecycling unnötig. Eine konsequente Trennung nach den Farben Weiss, Grün und Braun ist daher von grösster Wichtigkeit.

Nicht ins Altglas gehören:
  • Metalle, Deckel und sämtliche Fremdstoffe (ausser den Etiketten).
  • Teller, Tassen, Keramik, Porzellan: Sie gehören in den Hauskehricht oder in die Schuttmulde (vgl. Unbrennbares Material / Grubengut). Kleinste Keramikteile von Essgeschirr führen zu Ausschussware (Schmelzpunkt Keramik: über 2500oC, Schmelzpunkt Altglas: 1580oC).
  • Glühbirnen und andere Leuchtmittel (vgl. Leuchtstofflampen, Entladungslampen, LED-Lampen).
  • Fensterglas und Spiegel: Sie gehören in die Schuttmulde (vgl. Unbrennbares Material / Grubengut). Sie haben eine andere chemische Zusammensetzung und höhere Schmelztemperaturen und können deshalb nicht mit Verpackungsglas verarbeitet werden.
  • Trinkgläser, Blumenvasen, Kristallgläser: Sie müssen im Hauskehricht oder in der Schuttmulde (vgl. Unbrennbares Material / Grubengut) entsorgt werden. Trinkgläser, Blumenvasen und vor allem Kristallgläser haben einen erhöhten Bleigehalt. Dieser ist aus gesundheitlichen Gründen in Glasverpackungen gesetzlich streng limitiert.

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Gebühren

keine
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