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20.01.2021 16:59:38
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Urlaubs- und Dispensationsgesuche Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Dienstverschiebung oder Urlaub. Es ist Sache des Dienstleistenden und des Arbeitgebers, die Ferien- bzw. Ressourcenplanung so zu gestalten, dass sich diese mit den Zivilschutzanlässen nicht überschneidet. Allfällige Gesuche sind schriftlich und persönlich mittels offiziellem Gesuchsformular vom Schutzdienstpflichtigen zu verfassen und so früh wie möglich jedoch spätestens 10 Tage vor dem Einrücken per Mail oder in Briefform inkl. der erforderlichen Beilagen an die Zivilschutzstelle einzureichen. Unvollständige Gesuche werden nicht behandelt! Die Einrückungspflicht besteht so lange bis das Aufgebot durch eine Verfügung aufgehoben ist! Urlaubs- /Dienstverschiebungsgesuch Wer sich am Einrückungstag gesundheitlich nicht in der Lage sieht, Dienst zu leisten, hat bei Reisefähigkeit einzurücken und sich bei der sanitarischen Eintrittsbefragung zu melden. Eine Konsultation beim Truppenarzt wird organisiert. Wer zum Einrücken nicht in der Lage ist, hat sich umgehend bei der Zivilschutzstelle zu melden und ein Arztzeugnis/Arztbericht einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Sold und EO. Ein unentschuldigtes Nichteinrücken wird geahndet.
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