Andere

Seit 2002 beschäftigt die Gemeinde Muttenz einen Bannwart. Sein Aufgabenbereich beinhaltet flurpolizeiliche Kontrollen und die überwachung des Gemeindebanns im unbebauten Gebiet.
Er ist speziell beauftragt, ein Augenmerk auf das Verhalten der Hundehalter bei der Hundeversäuberung und der Einhaltung der Leinenpflicht zu werfen.
Gleichzeitig ist der Bannwart mit der periodischen Kontrolle der Rast- und Grillplätze und der Waldwege über die Einhaltung der ordungsgemässen Abfallentsorgung betraut.
Bei Interventionen weist der Amtsinhaber sich aus und ist befugt, je nach Situation, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Kontakt via Gemeindepolizei.
Gemeindepolizei
Fundgegenstände sind während den Öffnungszeiten der Polizei Basel-Landschaft, Hauptposten Muttenz an der Bahnhofstrasse 5 zu übergeben. Dasselbe bei der Suche nach einem in Muttenz verlorenen Gegenstand: Wenden Sie sich an die Polizei Basel-Landschaft, Hauptposten Muttenz, Bahnhofstrasse 5.
Fundgegenstände sind unverzüglich beim Polizeistützpunkt Muttenz, Bahnhofstrasse 5, Tel. 061 553 47 17 abzugeben.
Gemeindepolizei

Betreibungen

Gemäss Verordnung über die Zustellung von Betreibungsurkunden vom 22. Dezember 1998 des Regierungsrates des Kantons Basellandschaft, gestützt auf § 9 Absatz 2 des Gesetzes vom 19. September 1996 über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG), ist es gemäss Verordnung Sache der Gemeinden diese Betreibungsurkunden der Schuldnerschaft zuzustellen. Für die Zustellung in der Gemeinde Muttenz ist die Gemeindepolizei zuständig. Im Auszug der Verordnung heisst es, dass die Betreibungsurkunden aus datenschutzrechtlichen Gründen geschlossen (gefaltet und geheftet) zugestellt werden. Wenn die Zustellung der Betreibungsurkunde durch die Post gescheitert ist, überweist das Betreibungsamt diese der Gemeindeverwaltung am Wohnort der Schuldnerschaft.
Gemeindepolizei

Öffentlicher Verkehr

Geschwindigkeitskontrollen sind erforderlich zur Steigerung der Wohnqualität in den Quartieren, zur Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit und zur Erhöhung der Sicherheit an neuralgischen Punkten. Zudem ergibt die Radarüberwachung an der Baslerstrasse eine Sensibilisierung des Geschwindigkeitsgefühl sowie die Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fussgänger, Velofahrer, etc.)
Der stets wachsende Autoverkehr und die daraus entstehende Verkehrsdichte zwingt den Autofahrer um vermehrte Aufmerksamkeit in Beug auf die Geschwindigkeit. Die heutigen Autos sind schnell, auch die Motorräder lassen sich zu hohen Geschwindigkeiten treiben. Das rasche Vorankommen bereitet vielen Personen Spass. Viel zu wenig wird dabei auf andere Verkehrsteilnehmende und Fussgänger Rücksicht genommen. Das schnelle Fahren ist immer wieder die Hauptursache von Verkehrsunfällen.
Gemeindepolizei

Polizei

Autofahrer und Motorradfahrer:
Die Einfahrt erfolgt ohne Zeichengebung, da keine Richtungsänderung vorgenommen wird. Die Ausfahrt aus dem Kreisel erfolgt mit Zeichengebung, da dies eine Richtungsänderung (rechts abbiegen) darstellt.
Velo- und Mofafahrer:
Die Einfahrt erfolgt ohne Zeichengebung, da keine Richtungsänderung vorgenommen wird. Die Ausfahrt aus dem Kreisel erfolgt mit Zeichengebung, da dies eine Richtungsänderung darstellt.
Achtung:
Fahren Sie auf Kreisfahrbahnen ohne Fahrstreifen-Unterteilung in der Mitte, sofern Sie nicht bei der nächsten Ausfahrt rechts abbiegen wollen. Dadurch befindet sich ihr Velo/Mofa länger im Blickfeld des Autofahrers. Die Gefahr, übersehen zu werden, nimmt wesentlich ab und Konfliktsituationen mit überholenden, rechts abbiegenden oder einbiegenden Fahrzeugen werden vermieden.
Gemeindepolizei
Ab 1. Januar 2003 darf in der Schweiz nur noch die neue Parkscheibe benützt werden. Die Parkscheibe kann u.a. bei der Gemeindepolizei, Hauptstrase 2 oder im Gemeindehaus am Schalter Information kostenlos bezogen werden.
Ohne zusätzliche Anzeige einer zeitlichen Beschränkung gelten in der blauen Zone folgende Parkzeiten: An Werktagen dürfen Fahrzeuge bei einer Ankunftszeit zwischen 8 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18 Uhr eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18 und 8 Uhr bis 9 Uhr.

Gilt die Beschränkung auch an Sonn- und Feiertagen, wird dies auf einer Zusatztafel angegeben.
Gemeindepolizei
Als Waffen gelten Sprayprodukte zur Selbstverteidigung der Giftklassen 1 und 2 nach dem Giftgesetz vom 21. März 1969. Somit untersteht der Pfefferspray der Giftklasse 3 (gelbes Markierband) nicht mehr dem Waffengesetz. Der Erwerb und das Tragen des Pfefferspray Giftklasse 3 ist frei.
Gemeindepolizei