Förderbeiträge
Die Höhe des ausgerichteten Beitrages entspricht 50% des vom Kanton Basel-Landschaft ausbezahlten Förderbeitrages gemäss der kantonalen Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz. Es werden Förderbeiträge von max. CHF 4'000.-- pro Einfamilienhaus und Jahr bzw. max. CHF 8‘000.-- pro Mehrfamilienhaus und Jahr ausgerichtet. Unter www.energie.bl.ch können Sie unter der Rubrik „Förderbeiträge“ die Förderbeitragssätze des Kantons Basel-Landschaft und das Gesuchsformular herunterladen. Die Gemeinde führt kein eigenes Gesuchsverfahren durch, sondern hält sich an dasjenige des Kantons Basel-Landschaft. Hat die entsprechende Amtsstelle des Kantons ein Förderbeitrag zugesichert und ist eine entsprechende Auszahlungsverfügung ausgesprochen worden, so kann der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der energietechnischen Anlage bei der Gemeinde Muttenz schriftlich ein Fördergesuch einreichen. Dem Gesuch ist unbedingt eine Kopie des Gesuchsformulars des Kantons (mit der Auszahlungsverfügung) beizulegen. Nach Erhalt der Gesuchsunterlagen wird der Förderbetrag der Gemeinde ausbezahlt. Die Gesuchsunterlagen sind an die Abteilung Umwelt zu senden.
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