14. Dez. 2004, 19.30 Uhr

Kontakt

Urs Girod, Gemeindeverwalter
urs.girod@muttenz.bl.ch

Informationen

Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.