18. Okt. 2012, 19.30 Uhr

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Sebastian Helmy
sebastian.helmy@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
Die Gemeinde informiert vom 20. August 2012
Überweisungsschreiben für die Gemeindeversammlung vom 18. Oktober 2012
Der Gemeinderat hat die Geschäfte für die nächste Gemeindeversammlung verabschiedet. Es handelt sich dabei um das Polizeireglement (Totalrevision) und das Reglement über die Videoüberwachung (neu). Zudem sind die Teilrevisionen der Leistungsvereinbarungen betreffend Pflegewohnungen und Verein für Alterswohnen Muttenz sowie die Schulraumplanung Primarschule traktandiert. Ebenfalls wird der Antrag betreffend Aufhebung des Reglements über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund behandelt. Auch werden die Anfragen betreffend „SBB übergibt den Billetverkauf an Valora“ sowie „Kostenbeteiligung der Verursacher an Muttenzer Wasseraufbereitung“ mündlich beantwortet. Die Geschäfte werden ausführlich im Amtsanzeiger vom 21. September 2012 erläutert.

Muttenz, 30. August 2012
Die geplante Totalrevision des Polizeireglementes und das neue Reglement über die Videoüberwachung sind nicht traktandiert. Dies vor dem Hintergrund des zurzeit in Revision befindlichen kantonalen Polizeigesetzes, das Auswirkungen auf die kommunale Reglemente hat

Traktanden
1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2012
2.Leistungsvereinbarung SPITEX Muttenz (Nr.14.110) und Leistungsvereinbarung Verein für Alterswohnen Muttenz (Nr.14.400),Teilrevisionen
Geschäftsvertretung: GR Hanspeter Ruesch
3.Schulraumplanung Primarschule
Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan, GR Franziska Stadelmann, GR Marcus Müller
4.Antrag Marie-Louise Simmendinger gemäss § 68 Gemeindegesetz, Aufhebung des Reglements über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund vom 3. März1994 (Nr.16.200)
Geschäftsvertretung: GR Heidi Schaub
Antrag des Gemeinderates: Nichterheblicherklärung
5.Anfrage SP Muttenz (Martin Thurnheer und Bruno Kappeler) gemäss § 69 Gemeindegesetz, Kostenbeteiligung der Verursacher an Muttenzer Wasseraufbereitung
Geschäftsvertretung: GR Joachim Hausammann
6.Anfrage CVP Muttenz (Rita Bachmann-Scherer) gemäss § 69 Gemeindegesetz, SBB übergibt den Billettverkauf an Valora
Geschäftsvertretung: GP Peter Vogt
7.Mitteilungen des Gemeinderates
8.Verschiedenes
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

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Name
1._Einladung_zur_Gemeindeversammlung_18.10.2012.pdf Download 0 1._Einladung_zur_Gemeindeversammlung_18.10.2012.pdf
3._Stellungnahme_Gemeindekommission_18.10.2012.pdf Download 1 3._Stellungnahme_Gemeindekommission_18.10.2012.pdf
4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_18.10.2012.pdf Download 2 4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_18.10.2012.pdf

Zugehörige Objekte

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