7. Dez. 2010, 19.30 Uhr

Kontakt

Urs Girod, Gemeindeverwalter
urs.girod@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
Anlässlich seiner Sitzung vom 15. September 2010 befasste sich der Gemeinderat mit der Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2010. Diese Vorinformation für die Bevölkerung finden Sie in der Medienmitteilung 20. September oder im Muttenzer Amtsanzeiger vom 24. September.
Der Gemeinderat befasste sich ebenfalls an seiner Sitzung vom 13. Oktober mit den Traktanden Gemeindeversammlung 7. Dezember. Die Information dazu finden Sie an unter Die Gemeinde informiert 18. Oktober sowie im Muttenzer Amtsanzeiger 22. Oktober 2010.

Die Geschäfte zur GV 7. Dezember sind im Amtsanzeiger vom 19. November 2010 ausführlich dargestellt (Beilage siehe unter Dokumente: "Einladung zur Gemeindeversammlung 07.12.2010_MAZ Variante".

Terminplanung 
12.08.2010Eingabefrist allfälliger Vernehmlassungsantworten
19.11.2010Publikation der Gemeinderatsanträge und Erläuterungen im Amtsanzeiger und an dieser Stelle
17.12.2010Publikation der Gemeindeversammlungsbeschlüsse im Amtsanzeiger und an dieser Stelle


Traktanden
  1. Gemeindeversammlung vom 14.10.2010, Beschlussprotokoll
  2. Personalreglement, §70 "Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub"
  3. Finanzpläne 2011 bis 2015
  4. Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürlicher Personen für das Jahr 2011. Beratung des Voranschlags 2011 der Einwohnergemeinde (Beilage)
  5. Mutation Strassennetzplan und Zonenplan Siedlung
  6. Verkauf der Parzellen 471, 472, 474 und 7697, Grundbuch Muttenz, für den Neubau der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)
  7. Mitteilungen des Gemeinderats
  8. Verschiedenes
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

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Name
Einladung_Gemeindeversammlung_07.12.2010_Ueberweisungsschreiben_Variante_MAZ.pdf Download 0 Einladung_Gemeindeversammlung_07.12.2010_Ueberweisungsschreiben_Variante_MAZ.pdf
Voranschlag_2011.pdf Download 1 Voranschlag_2011.pdf
Beschluesse_Gemeindeversammlung_07.12.2010.pdf Download 2 Beschluesse_Gemeindeversammlung_07.12.2010.pdf