Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- Das Überweisungsschreiben (Einladung) mit den Traktanden entnehmen Sie drei bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin an dieser Stelle unten (Dokumente) sowie dem Muttenzer Amtsanzeiger (Grossauflage).
Das Beschlussprotokoll steht Ihnen spätestens eine bis zwei Wochen nach der Versammlung an dieser Stelle unten (Dokumente) oder in der der Versammlung folgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers (Grossauflage) zur Verfügung.
Traktanden 1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2017 2. Kenntnisnahme der Aufgaben- und Finanzpläne 2018 bis 2022
Geschäftsvertretung: GR Alain Bai3. Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer
natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer
Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürlicher Personen für das Jahr 2018
Budget 2018
Beratung der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Geschäftsvertretung: GR Alain Bai4. Mutation Teilzonenplan Dorfkern, Parzelle 152, Areal Mittenza, Zone für
öffentliche Werke und Anlagen
Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan5. Mitteilungen des Gemeinderates 6. Verschiedenes - Voraussetzungen
- Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen.
Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.
Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.
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Dokumente
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1._Einladung_Gemeindeversammlung_12.12.2017.pdf (PDF, 551.1 kB) | Download | 0 | 1._Einladung_Gemeindeversammlung_12.12.2017.pdf |
2._Beilage AFP_Gemeinde_Muttenz_171122_WEB.pdf (PDF, 5.64 MB) | Download | 1 | 2._Beilage AFP_Gemeinde_Muttenz_171122_WEB.pdf |
2._Beilage AFP_Gemeinde_Muttenz_Bericht_Fiko_05.12.2017.pdf (PDF, 1.09 MB) | Download | 2 | 2._Beilage AFP_Gemeinde_Muttenz_Bericht_Fiko_05.12.2017.pdf |
2._Beilage_Budget_2018_mit_Fipla_2018-2022_für_Gemeindeversammlung_12.12.2017.pdf (PDF, 1.92 MB) | Download | 3 | 2._Beilage_Budget_2018_mit_Fipla_2018-2022_für_Gemeindeversammlung_12.12.2017.pdf |
3._Stellungnahme_Gemeindekommission_zur_GV_12.12.2017.pdf (PDF, 71.9 kB) | Download | 4 | 3._Stellungnahme_Gemeindekommission_zur_GV_12.12.2017.pdf |
4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_vom_12.12.2017.pdf (PDF, 133.06 kB) | Download | 5 | 4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_vom_12.12.2017.pdf |
Zugehörige Objekte
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