20. Juni 2017, 19.30 Uhr

Kontakt

Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
Das Überweisungsschreiben (Einladung) mit den Traktanden entnehmen Sie drei bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin an dieser Stelle unten (Dokumente) sowie dem Muttenzer Amtsanzeiger (Grossauflage).
Das Beschlussprotokoll steht Ihnen spätestens eine bis zwei Wochen nach der Versammlung an dieser Stelle unten (Dokumente) oder in der der Versammlung folgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers (Grossauflage) zur Verfügung.
Traktanden 
1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 21. März 2017
2.Jahresbericht 2016 der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
Geschäftsvertretung: Präsident RGPK
3.Vorlage der Rechnung 2016
Geschäftsvertretung: GR Alain Bai
4.Anfrage Thomas Seiler gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen Schulhauswechsel der zukünftigen 3. Klassen im Rahmen der Sanierung des Breiteschulhauses
Geschäftsvertretung: GR Franziska Stadelmann
5.Planungs- und Baukredit Umbau und Sanierung Schulstandort Breite
Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan
6.Antrag zur Mutation und Festlegung neuer Waldbaulinien, Wolfenseestrasse, Parzellen 3616 und 3617
Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan
7.Mitteilungen des Gemeinderats
8.Verschiedenes
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen.
Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.

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1._Einladung_Gemeindeversammlung_20.06.2017.pdf Download 0 1._Einladung_Gemeindeversammlung_20.06.2017.pdf
2._Beilage_Bericht_der_Rechnungs-_und_Geschaeftspruefungskommission_2016.pdf Download 1 2._Beilage_Bericht_der_Rechnungs-_und_Geschaeftspruefungskommission_2016.pdf
2._Beilage_Rechnung_2016_Vorlage_GV_20.06.2017_.pdf Download 2 2._Beilage_Rechnung_2016_Vorlage_GV_20.06.2017_.pdf
3._Stellungnahme_Gemeindekommission_zur_GV_20.06.2017.pdf Download 3 3._Stellungnahme_Gemeindekommission_zur_GV_20.06.2017.pdf
4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_vom_20.06.2017.pdf Download 4 4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_vom_20.06.2017.pdf

Zugehörige Objekte

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