16. Juni 2016, 19.30 Uhr

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Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
Vorinformation für Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2016: Erläuterung Jahresrechnung und Traktanden. Die Gemeinde informiert, 18.04.2016.
Das Überweisungsschreiben (Einladung) mit den Traktanden entnehmen Sie drei bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin an dieser Stelle unten (Dokumente) sowie dem Muttenzer Amtsanzeiger (Grossauflage).
Das Beschlussprotokoll steht Ihnen spätestens eine bis zwei Wochen nach der Versammlung an dieser Stelle unten (Dokumente) oder in der der Versammlung folgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers (Grossauflage) zur Verfügung.
Traktanden 
1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 17.03.2016
2.Jahresbericht 2015 der Geschäftsprüfungskommission
 Geschäftsvertretung: Präsident GPK
3.Vorlage der Rechnung 2015
 Geschäftsvertretung: GR Dominik Straumann
4.Antrag Daniel Schneider und 12 Mitunterzeichnende gemäss §68 Einführung Schuldenbremse, Erheblicherklärung
 Geschäftsvertretung: GR Dominik Straumann
5.Teilrevision Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Nr. 16.200)
 Geschäftsvertretung: GR Heidi Schaub
6.Leistungsvereinbarung für die Erziehungsberatung Muttenz zwischen dem Verein Familien-, Paar- und Erziehungsberatung Basel, fabe und der Einwohnergemeinde Muttenz
 Geschäftsvertretung: Franziska Stadelmann
7.Mitteilungen des Gemeinderats
8.Verschiedenes
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen.
Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.

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Dokumente

Name
1._Einladung_Gemeindeversammlung_16.06.2016.pdf Download 0 1._Einladung_Gemeindeversammlung_16.06.2016.pdf
2._Beilage_Bericht_der_Geschaeftspruefungskommission_2015.pdf Download 1 2._Beilage_Bericht_der_Geschaeftspruefungskommission_2015.pdf
2._Beilage_Rechnung_2015_Vorlage_GV_16.06.2016.pdf Download 2 2._Beilage_Rechnung_2015_Vorlage_GV_16.06.2016.pdf
2._Beilage_Reglement_Dauerparkieren_auf_oeffentlichem_Grund_Teilrevision.pdf Download 3 2._Beilage_Reglement_Dauerparkieren_auf_oeffentlichem_Grund_Teilrevision.pdf
2._Beilage_Vereinbarung_Erziehungsberatung_mit__Anhang_1_bis_4.pdf Download 4 2._Beilage_Vereinbarung_Erziehungsberatung_mit__Anhang_1_bis_4.pdf
3._Stellungnahme_Gemeindekommission_zur_GV_16.06.2016.pdf Download 5 3._Stellungnahme_Gemeindekommission_zur_GV_16.06.2016.pdf
4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_vom_16.06.2016.pdf Download 6 4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_vom_16.06.2016.pdf

Zugehörige Objekte

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