8. Dez. 2015, 19.30 Uhr

Kontakt

Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
  • Vorinformation für Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015 Die Gemeinde informiert, 28.09.2015
  • Die Einladung zur Gemeindeversammlung mit den Erläuterungen und Anträgen entnehmen Sie ab Anfang November dieser Seite unten unter "Dokumente" oder dem Muttenzer Amtsanzeiger vom 13. November 2015.
  • Das Beschlussprotokoll steht Ihnen ein bis zwei Wochen nach der Versammlung ebenfalls an dieser Stelle zur Verfügung, sowie in der nächstfolgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers vom 18. Dezember 2015.
 
Traktanden
1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 11.6.2015 
2.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 18.6.2015 
3.Kenntnisnahme der Finanzpläne 2016 bis 2020
Geschäftsvertretung: GR Dominik Straumann
 
4.Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürli-cher Personen für das Jahr 2016

Budget 2016 Beratung der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
Geschäftsvertretung: GR Dominik Straumann






Beilage
5.Alters- und Pflegeheim Käppeli, Festlegung des Baurechtszinses für die Parzelle 6003
Geschäftsvertretung: GR Dominik Straumann
 
6.Quartierplanvorschriften „Zum Park“, Parzellen 707, 3208, 3209, 3256
Geschäftsvertretung: VP Thomi Jourdan
Beilage
7.Leistungsvereinbarung betreffend Führung einer Erziehungsberatungsstelle in der Gemeinde Muttenz zwischen der Einwohnergemeinde Muttenz und dem Verein Familien-, Paar- und Erziehungsberatung Basel, fabe (Nr. 12.715)
Geschäftsvertretung: GR Franziska Stadelmann
Beilage
8.Mitteilungen des Gemeinderates 
9.Verschiedenes 
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen.
Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.

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Dokumente

Name
1._Einladung_Gemeindeversammlung_08.12.2015.pdf Download 0 1._Einladung_Gemeindeversammlung_08.12.2015.pdf
2._Beilage_Budget_2016_mit_Fipla_2016-2020_fuer_Gemeindeversammlung_08.12.2015.pdf Download 1 2._Beilage_Budget_2016_mit_Fipla_2016-2020_fuer_Gemeindeversammlung_08.12.2015.pdf
2._Beilage_Quartierplan_Zum_Park.pdf Download 2 2._Beilage_Quartierplan_Zum_Park.pdf
2._Beilage_Quartierplanreglement_Zum_Park.pdf Download 3 2._Beilage_Quartierplanreglement_Zum_Park.pdf
2._Beilage_Leistungsvereinbarung_Erziehungsberatungsstelle.pdf Download 4 2._Beilage_Leistungsvereinbarung_Erziehungsberatungsstelle.pdf
3._Stellungnahme_Gemeindekommission_08.12.2015.pdf Download 5 3._Stellungnahme_Gemeindekommission_08.12.2015.pdf
4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_08.12.2015.pdf Download 6 4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_08.12.2015.pdf

Zugehörige Objekte

DatumName