Gemeindeversammlung fällt aus

22. Okt. 2015

Kontakt

Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
Aufgrund der Verschiebung des Traktandums „Quartierplan Zum Park“ auf die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015, verbleibt für die Gemeindeversammlung vom 22. Oktober 2015 lediglich die Leistungsvereinbarung für die Erziehungsberatung Muttenz als einziges Traktandum. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die GV vom 22. Oktober 2015 mangels genügend beschlussfähiger Traktanden abzusagen.
Ob allenfalls das Reservedatum vom 10. Dezember 2015 für eine zusätzliche Gemeindeversammlung in Anspruch genommen wird, entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen.
Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.