17. Okt. 2019, 19.30 Uhr

Kontakt

Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung

Vorinformation für Gemeindeversammlung von 17. Oktober 2019. Die Gemeinde informiert 19.08.2019.
Das Überweisungsschreiben (Einladung) mit den Traktanden entnehmen Sie drei bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin an dieser Stelle unten (Dokumente) sowie dem Muttenzer Amtsanzeiger (Grossauflage).
Das Beschlussprotokoll steht Ihnen spätestens eine bis zwei Wochen nach der Versammlung an dieser Stelle unten (Dokumente) oder in der der Versammlung folgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers (Grossauflage) zur Verfügung.

Traktanden  
1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019
2. Konzessionsvertrag Wärmeverbund Margelacker
Geschäftsvertretung: GR Doris Rutishauser
3. Sondervorlage Pilotphase Kunststoffsammlung, Antrag Grüne Muttenz (P. Hartmann) und Mitunterzeichnete gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Einführung einer Kunststoffsammlung in Muttenz
Geschäftsvertretung: GR Doris Rutishauser
4. Antrag Michael Rüegg und Mitunterzeichnete gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Finanzierung und Betreuung Mittagstisch Abstimmung über Erheblicherklärung
Geschäftsvertretung: GR Thomas Schaub
5. Mitteilungen des Gemeinderates
6. Verschiedenes
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.

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Dokumente

Name
1. Einladung Gemeindeversammlung 17.10.2019 Download 0 1. Einladung Gemeindeversammlung 17.10.2019
2. Fragen und Antworten FAQ zum Thema Kunststoffsammlung Sept. 2019 b Download 1 2. Fragen und Antworten FAQ zum Thema Kunststoffsammlung Sept. 2019 b
3. Stellungnahme Gemeindekommission zur GV 17.10.2019 Download 2 3. Stellungnahme Gemeindekommission zur GV 17.10.2019
4. Beschlussprotokoll Gemeindeversammlung 17.10.2019 Download 3 4. Beschlussprotokoll Gemeindeversammlung 17.10.2019

Zugehörige Objekte

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