19. März 2019, 19.30 Uhr

Kontakt

Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung

Vorinformation für Gemeindeversammlung vom 19.03.2019.  Die Gemeinde informiert vom 21.01.2019.

Das Überweisungsschreiben (Einladung) mit den Traktanden entnehmen Sie drei bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin an dieser Stelle unten (Dokumente) sowie dem Muttenzer Amtsanzeiger (Grossauflage).
Das Beschlussprotokoll steht Ihnen spätestens eine bis zwei Wochen nach der Versammlung an dieser Stelle unten (Dokumente) oder in der der Versammlung folgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers (Grossauflage) zur Verfügung.

Traktanden  
1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 11. und 13. Dezember 2018
2. Mutation Quartierplanreglement "Stettbrunnen"
Geschäftsvertretung: GR Thomi Jourdan
3. Sondervorlage Sanierung Hauptstrasse
Geschäftsvertretung: GR Joachim Hausammann
4. Antrag Grüne Muttenz (P.Hartmann) und Mitunterzeichnete gemäss §68 Gemeindegesetz in Sachen Einführung einer Kunststoffsammlung in Muttenz - Abstimmung über Erheblicherklärung
Geschäftsvertretung: GR Roger Boerlin
5. Mitteilungen des Gemeinderates
6. Verschiedenes

 

Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.

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Dokumente

Name
1. Einladung Gemeindeversammlung 19.03.2019 Download 0 1. Einladung Gemeindeversammlung 19.03.2019
2. Beilage Quartierplanreglement "Stettbrunnen" 3. Mutation Download 1 2. Beilage Quartierplanreglement "Stettbrunnen" 3. Mutation
3. Stellungnahme Gemeindekommission zur GV 19.03.2019 Download 2 3. Stellungnahme Gemeindekommission zur GV 19.03.2019
4. Beschlussprotokoll Gemeindeversammlung 19.03.2019 Download 3 4. Beschlussprotokoll Gemeindeversammlung 19.03.2019