20. Okt. 2011, 19.30 Uhr

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Sebastian Helmy
sebastian.helmy@muttenz.bl.ch

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Beschreibung
Der Gemeinderat hat die Traktandenliste für die Gemeindeversammlungssitzung vom 20. Oktober 2011 festgelegt. Gemäss § 2a Absatz 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) ist die Öffentlichkeit über die zu fassenden Beschlüsse der nächsten Gemeindeversammlung rechtzeitig zu orientieren.
Die Geschäfte werden im Muttenzer Amtsanzeiger vom 23. September 2011 ausführlich dargestellt.

Traktanden
1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011
2.Aufteilung Orts- und Sekundarschulrat, Änderung Anzahl Wahlbüros
Teilrevision Gemeindeordnung (Nr. 10.000) und Verwaltungs- und Organisationsreglement (Nr. 10.001)
3.Antrag Jakob Käser gemäss § 68 Gemeindegesetz betreffend Teilrevision Gemeindeordnung § 9 "Sondervorlagen"
4.Mündliche Beantwortung der Anfragen gemäss § 69 Gemeindegesetz, eingereicht anlässlich der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2011:

Benedikt Schmassmann; betreffend gemeinderätliche Abklärungen hinsichtlich LED-Technik für Strassenbeleuchtung

Jean Claude Merlo und drei Mitunterzeichnende; betreffend geeignete Massnahmen hinsichtlich Vandalismus, Littering, Nachtruhestörung  ("Ruftaxi", "Einsatz Fach- und Sicherheitspersonal" sowie "Öffnungszeiten Jugendhaus")

Hansruedi Roth und 48 Mitunterzeichnende; betreffend Aquafitstunden von Frau Leemann-Wehrle, welche weiterhin am Montagabend im Sprungbecken des Hallenbads stattfinden sollen

Urs Scherer und acht Mitunterzeichnende; betreffend Erziehungsberatung ab dem Kindergartenalter

Rita Bachmann; betreffend Senkung des Steuerfusses ab dem Jahr 2012 um 2 % auf 54 %.
5.Mitteilungen des Gemeinderates
6.Verschiedenes


Aufteilung Orts- und Sekundarschulrat Im Hinblick auf die Gemeindeneuwahlen im nächsten Jahr hat der Orts- und Sekundarschulrat dem Gemeinderat empfohlen, den heutigen Orts- und Sekundarschulrat in zwei Schulräte aufzuteilen. Der Gemeinderat hat sich dieser Empfehlung angeschlossen, in der Folge die notwendigen gesetzlichen Anpassungen erarbeitet sowie das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Neu soll ein Kindergarten- und Primarschulart mit sieben Mitgliedern entstehen; daneben bleibt der Sekundarschulrat bestehen. Die Änderungen sind gesetzestechnisch in der Gemeindeordnung sowie im Verwaltungs- und Organisationsreglement vorzunehmen.

Änderung Anzahl Wahlbüros
Mit der zunehmenden Nutzung der schriftlichen Abstimmungs- und Wahlmöglichkeit benötigt es weniger Wahlbüros. Entsprechend wird die Anzahl derselben reduziert. Diesbezüglich erfolgt die Änderung in der Gemeindeordnung.

Antrag Jakob Käser gemäss § 68 Gemeindegesetz
betreffend Teilrevision Gemeindeordnung § 9 "Sondervorlagen"

Der Antragsteller verlangt, dass künftig bereits Projektierungskredite für Investitionen separat in einer Sondervorlage durch die Gemeindeversammlung beschlossen werden müssen. Der Gemeinderat kann sich dem nicht anschliessen, weshalb er die Nichterheblicherklärung beantragt.

Die vorgenannten drei Geschäfte werden im Muttenzer Amtsanzeiger vom 23. September 2011 ausführlich dargestellt.
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

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Name
1._Einladung_zur Gemeindeversammlung_20.10.2011.pdf Download 0 1._Einladung_zur Gemeindeversammlung_20.10.2011.pdf
3._Stellungnahme_Gemeindekommission_20.10.2011.pdf Download 1 3._Stellungnahme_Gemeindekommission_20.10.2011.pdf
4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_20.10.2011.pdf Download 2 4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_20.10.2011.pdf

Zugehörige Objekte

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