20. März 2018, 19.30 Uhr

Kontakt

Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
Vorinformation für Gemeindeversammlung vom 20. März 2018. Die Gemeinde informiert, 22.01.2018
Das Überweisungsschreiben (Einladung) mit den Traktanden entnehmen Sie drei bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin an dieser Stelle unten (Dokumente) sowie dem Muttenzer Amtsanzeiger (Grossauflage).
Das Beschlussprotokoll steht Ihnen spätestens eine bis zwei Wochen nach der Versammlung an dieser Stelle unten (Dokumente) oder in der der Versammlung folgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers (Grossauflage) zur Verfügung. 
Traktanden 
1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017
2.Beschlussfassung über die Initiative zur Einführung des Einwohnerrats
Geschäftsvertretung: GP Peter Vogt
3.Anfrage B. Lorenzetti und 5 Mitunterzeichnende gem. § 69 Gemeindegesetz in Sachen Weiterführung der 5. Gruppen in den gemeindeeigenen Tagesheimen im Bedarfsfall bis zur Inkraftsetzung des überarbeiteten Reglements zur familienergänzenden Tagesbetreuung in Muttenz
Geschäftsvertretung: VP Kathrin Schweizer
4.Mitteilungen des Gemeinderats
5.Verschiedenes
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen. Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.

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Dokumente

Name
1._Einladung_Gemeindeversammlung_20.03.2018.pdf Download 0 1._Einladung_Gemeindeversammlung_20.03.2018.pdf
3._Stellungnahme_Gemeindekommission_GV_20.03.2018.pdf Download 1 3._Stellungnahme_Gemeindekommission_GV_20.03.2018.pdf
4._Beschlussprotokoll_Gemeindeversammlung_20.03.2018.pdf Download 2 4._Beschlussprotokoll_Gemeindeversammlung_20.03.2018.pdf