17. März 2016, 19.30 Uhr

Kontakt

Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
  • Vorinformation für Gemeindeversammlung vom 17. März 2016 Die Gemeinde informiert, 18.01.2016
  • Die Einladung zur Gemeindeversammlung mit den Erläuterungen und Anträgen entnehmen Sie drei bis zwei Wochen vor dem Versammlungstermin an dieser Stelle unten (Dokumente) sowie dem Muttenzer Amtsanzeiger (Grossauflage).
  • Das Beschlussprotokoll steht Ihnen spätestens eine bis zwei Wochen nach der Versammlung an dieser Stelle unten (Dokumente) oder in der der Versammlung folgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers (Grossauflage) zur Verfügung.
 
Traktanden 
1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 8.12.2015
2.Antrag Daniel Schneider und 11 Mitunterzeichnende gemäss § 68 Gemeindegesetz betreffend Einführung einer Finanzkommission
 Geschäftsvertretung: GP Peter Vogt
3.Hotel- und Kongresszentrum Mittenza, Abgabe im Baurecht
 Geschäftsvertretung: VP Thomi Jordan
4.Primarschulstandort Breite, Planungskredit Umbau
 Geschäftsvertretung: VP Thomi Jordan
5.Mitteilungen des Gemeinderates
6.Verschiedenes
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen.
Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.

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Dokumente

Name
1._Einladung_Gemeindeversammlung_17.03.2016_und_Stellungnahme_Gemeindekommission.pdf Download 0 1._Einladung_Gemeindeversammlung_17.03.2016_und_Stellungnahme_Gemeindekommission.pdf
2._Beschluesse_Gemeindeversammlungl_vom_17.03.2016.pdf Download 1 2._Beschluesse_Gemeindeversammlungl_vom_17.03.2016.pdf