19. März 2015, 19.30 Uhr

Kontakt

Aldo Grünblatt
aldo.gruenblatt@muttenz.bl.ch

Informationen

Beschreibung
  • Vorinformation für Gemeindeversammlung vom 19. März 2015  Die Gemeinde informiert, 19.01.2015
  • Die Einladung zur Gemeindeversammlung mit den Erläuterungen und Anträgen entnehmen Sie ab Mitte Februar dieser Seite unten unter "Dokumente" oder dem Muttenzer Amtsanzeiger vom 20. Februar 2015.
  • Das Beschlussprotokoll steht Ihnen ein bis zwei Wochen nach der Versammlung ebenfalls an dieser Stelle zur Verfügung, sowie in der nächstfolgenden Ausgabe des Muttenzer Amtsanzeigers vom 27. März 2015.
 
Traktanden
1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 9.12.2014 
2.Neubau Primarschulhaus Gründen, Planungs- und Baukredit
Geschäftsvertretung: VP Thomi Jourdan
 
3.Reglement über die Reklameeinrichtungen (Nr. 10.408)
Geschäftsvertretung: VP Thomi Jourdan
Beilage
4.Antrag Peter Issler und Mitunterzeichner gemäss § 68 Gemeindegesetz - Aufhebung des Reglements „Kongresszentrum Mittenza“ vom 23.9.1997 (Nr. 19.200)
Geschäftsvertretung: GR Franziska Stadelmann
 
5.Mitteilungen des Gemeinderates 
6.Verschiedenes 
Voraussetzungen
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich.
Nichtstimmberechtigte haben sich an die für sie bestimmten Plätze zu begeben. Sie dürfen unter Vorbehalt von § 62 Absatz 1 des Gemeindegesetzes das Wort nicht ergreifen.
Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung. Die Zustimmung kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Stimmrecht an der Gemeindeversammlung
Die Rechtsgrundlage für die Stimmberechtigung richtet sich nach der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, dem Gesetz über die politischen Rechte sowie dem Gemeindegesetz.

Stimmberechtigt ist, wer das Schweizerbürgerrecht besitzt, das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, im Kanton Basel-Landschaft politischen Wohnsitz hat und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt ist.
Das Stimmrecht wird in der Gemeinde, wo der Stimmberechtigte angemeldet ist und wohnt (politischer Wohnsitz), ausgeübt. Fahrende üben das Stimmrecht in ihrer Heimatgemeinde aus.
Die Stimmberechtigten haben ihre Mitwirkungsrechte mündlich, persönlich und an der Versammlung selbst auszuüben.

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Dokumente

Name
1._Einladung_Gemeindeversammlung_19.03.2015.pdf Download 0 1._Einladung_Gemeindeversammlung_19.03.2015.pdf
2._Beilage_Reglement_ueber_die_Reklameeinrichtungen.pdf Download 1 2._Beilage_Reglement_ueber_die_Reklameeinrichtungen.pdf
3._Stellungnahme_Gemeindekommission_zur_GV_19.03.2015.pdf Download 2 3._Stellungnahme_Gemeindekommission_zur_GV_19.03.2015.pdf
4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_19.03.2015.pdf Download 3 4._Beschluesse_Gemeindeversammlung_19.03.2015.pdf