korrekt! Gegendarstellung nach Art. 28 ff. ZGB

24. August 2018
zur Mitteilung "korrekt! Gemeinderat Joachim Hausammann wurde NIE verurteilt" publiziert am 25. Juni 2018 auf der Homepage der Gemeinde Muttenz

Der Gemeinderat schreibt, dass die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft (Stawa) Basel-Landschaft den Anfangsverdacht nicht bestätigen konnten, weshalb die Stawa auf eine Anklage verzichtete und das Verfahren einstellte. Diesist falsch. Tatsache ist, dass die Stawa den Tatbestand der üblen Nachrede bestätigt hat. Ich zitiere wörtlich aus der Einstellungsverfügung: "Demnach hat der Beschuldigte den Tatbestand der üblen Nachrede im Sinne von Art. 173 Ziff. 1 ai. 1 StGB nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv, und zwar zumindest eventualvorsätzlich erfüllt." Das Verfahren wurde nur deshalb eingestellt, weil Gemeinderat Hausammann an der folgenden Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2016 ausführte, dass seine ehrverletzende Aussage, wonach ich Häuser "entgegen sämtlichen gesetzlichen Grundlagen" gebaut hätte, "selbstverständlich nicht richtig" gewesen sei und damit diese zurückgenommen hat. Gemäss Art. 173 Ziff. 4 StGB kann der Täter milder bestraft oder ganz von Strafe befreit werden, wenn er seine Äusserung als unwahr zurücknimmt. Diese Bestimmung hat die Stawa zugunsten des Beschuldigten ausgelegt und keine Strafe ausgefällt.

Mit der tendenziösen Mitteilung auf der Homepage wird vom Gemeinderat der Eindruck erweckt, dass Gemeinderat Hausammann nichts Unkorrektes getan habe und ich der Störenfried sei, der ihn zu Unrecht angezeigt habe. Das Gegenteil trifft zu.

Peter Issler, Muttenz

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Der Gemeinderat hält an seiner Darstellung fest und verzichtet auf eine neuerliche Replik auf das Schreiben von Peter Issler, räumt jedoch ein, dass im Satz: "Im Nachgang zur Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2016 wurde Gemeinderat Joachim Hausammann von Alt-Gemeinderat Peter Issler zu Unrecht wegen übler Nachrede, Verleumdung und Amtsgeheimnisverletzung angezeigt" die Aussage "zu Unrecht" falsch ist. Diese wurde auf Wunsch von Peter Issler auf der Gemeindehomepage gelöscht, konnte jedoch aufgrund des Redaktionsschlusses im MAZ vom 29.6.2018 nicht mehr berücksichtigt werden. Der Gemeinderat bittet um Entschuldigung. Es ist dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, dass nun ein Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen werden kann.

Der Gemeinderat