Anhörung zur Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements

17. August 2018
Einladung zur Vernehmlassung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 23. November 1999:
Teilrevision Bestattungs- und Friedhofreglement (17.200)
Frist für Stellungnahmen: Freitag, 7. September 2018

Sehr geehrte Stimmberechtigte

Sie sind eingeladen, zur Teilrevision des Bestattungs- und Friedhofreglements (Nr. 17.200) eine Stellungnahme abzugeben. Den Präsidien der Ortsparteien und interessierten Organisationen gemäss Verteiler wird die Einladung per E-Mail zugestellt.

A Ausgangslage
Mittels Schreiben vom 30. November 2017 beantragt Herr Giorgio Hochstrasser auf der Grundlage von § 68 Abs. 2 des Gemeindegesetzes des Kantons Basel-Landschaft zuhanden der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017, dass auf dem Friedhof ein Bestattungsfeld für Gemeinschaftsgräber mit Namensnennungen bereitgestellt werden soll.
Damit beim Gemeinschaftsgrab eine Namensnennung ermöglicht werden kann, muss § 5 Abs. 1 lit. g des Bestattungs- und Friedhofreglements angepasst werden.

Die mit der Erfüllung des Antrages verbundene Kostenbestimmung soll in der Verordnung zum Bestattungs- und Friedhofreglement und auf der Basis der Kostendeckung erfolgen.

B Anpassung des Bestattungs- und Friedhofreglements
§ 5 Abs. 1 lit. g

Bisher: Neu:
die provisorische Beschriftung des Grabes
(beim Gemeinschaftsgrab ist keine Beschriftung möglich)
die provisorische Beschriftung des Grabes

 

 

C Termin für Ihre Vernehmlassungsanwort

Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 7. September 2018, schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Wir bitten Sie, die Übermittlung per E-Mail an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten. Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Stellungnahme auf dem Internet ohne Änderungen publiziert wird.

Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich.

Muttenz, 16. August 2018
IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Peter Vogt
Der Verwalter: Aldo Grünblatt

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