Anhörung zur familienergänzenden Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz

8. Mai 2018
Einladung zur Vernehmlassung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 23. November 1999:
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.250) und zugehörige Verordnung (Nr. 15.251)
Frist für Stellungnahmen: Freitag, 25. Mai 2018
Sehr geehrte Stimmberechtigte

Sie erhalten die Einladung zur Vernehmlassung zum eingangs erwähnten Reglementsentwurf. Den Einwohnenden steht dafür die Website der Gemeinde zur Verfügung; auch sie sind eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.

A Ausgangslage
Seit dem 1. Januar 2017 sind die Gemeinden aufgrund des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot zu ermöglichen. Mit dem aktuell bestehenden Angebot in der Gemeinde Muttenz wird der nachgefragte Bedarf nicht mehr abgedeckt, da in den privaten Tagesheimen die Eltern aufgrund der fehlenden Subventionierung die Vollkosten bezahlen müssen. Dies ist eine klare Ungleichbehandlung von steuerpflichtigen Muttenzer Eltern.
An der Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2017 wurde der Entwurf eines Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz vom Souverän zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage unter Beizug von betroffenen Eltern und Fachpersonen zu erarbeiten, die den Anliegen der betroffenen Eltern mehr Rechnung trägt. Ebenfalls solle gleichzeitig mit dem neuen Reglement die schulergänzende Nachmittagsbetreuung eingeführt werden und auf die Auslagerung der beiden gemeindeeigenen Tagesheime Unterwart und Sonnenmatt solle verzichtet werden.
Das Departement Gesundheit und Soziales hat zusammen mit dem Departement Bildung Kultur Freizeit eine erweiterte Arbeitsgruppe gebildet, in der Eltern der Tagesheime Unterwart und Sonnenmatt, des Kinderschloss und der Kita Windreedli Einsitz hatten. Ebenso wurden Claudia Huser vom büro communis, die Finanzkommission der Gemeinde und der zuständige Gemeinderat des Departements Finanzen als Fachpersonen beigezogen.

B Aktuelle Situation
Von den rund 2'000 Muttenzer Kindern im Vorschul- und Schulalter bis Ende der Primarstufe werden 448 Kinder familienergänzend in einem Tagesheim oder bei Tagesfamilien betreut oder besuchen die Mittagstische Ost und West. Im Vorschulalter sind 37% in den gemeindeeigenen Tagesheimen, 50% in einem privaten Tagesheim in Muttenz und 13% in den umliegenden Gemeinden untergebracht. In der Primarstufe werden 129 Kinder in den beiden Tagesheimen betreut und 96 Kinder besuchen die Mittagstische OST und WEST. Weitere 30 Schulkinder werden in privaten Tagesheimen zwischen den Schulzeiten betreut.
Des Weiteren führt die Gemeinde Muttenz die Tagesfamilienvermittlung mit insgesamt 57 Kindern aus 42 Familien.
Der finanzielle Aufwand für die Organisation und Führung der Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie der Tagesfamilien umfasst jährlich rund CHF 1.4 Mio. netto für den Frühbereich und die schulergänzende Betreuung in den gemeindeeigenen Liegenschaften. Die beiden Mittagstische OST und WEST werden bisher mit einem Betrag von jährlich rund CHF 70'000.00 unterstützt.

C Änderungen im neuen Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Zur rechtlichen Verankerung der Unterstützung der familienergänzenden Betreuung durch die Gemeinde wurde das «Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung» überarbeitet. Das in der Zwischenzeit vom Kanton und dem Verband der Basellandschaftlichen Gemeinde erstellte Musterreglement wurde berücksichtigt. Um der Rückweisung anlässlich der Gemeindeversammlung Rechnung zu tragen, wurden folgende Punkte in die neue Vorlage aufgenommen:
  • Auf die Auslagerung der gemeindeeigenen Tagesheime wird verzichtet.
  • Die Einführung der schulergänzenden Nachmittagsbetreuung wird gleichzeitig mit der Einführung des Reglements auf den 1. August 2019 geplant.
  • Neu setzt sich das massgebende Einkommen zusammen aus den Einkünften gemäss Ziff. 399 der rechtskräftigen Veranlagungsverfügung der Staatssteuer, einem Vermögenszuschlag von 20 % von Ziff. 910 und den Einkünften aus Liegenschaften des Privat- oder Geschäftsvermögens (Ziff. 400, 405, 410, 430, 440, 450).
  • Um der finanziellen Belastung von Familien mit mehreren betreuten Kindern Rechnung zu tragen, wird neu ein Kinderabzug von CHF 7‘000.00 pro Kind auf das massgebende Einkommen möglich sein.
  • Die Abrechnung erfolgt in Stunden, somit kann genauer abgerechnet werden.
 
Massgebendes
Einkommen
Betreuungsgutschein
pro Stunde
CHF 0 bis CHF 40'000CHF 10.00
CHF 40001 bis CHF 45000CHF   9.10
CHF 45001 bis CHF 50000CHF   8.20
CHF 50001 bis CHF 55000CHF   7.30
CHF 55001 bis CHF 60000CHF   6.40
CHF 60001 bis CHF 65000CHF   5.70
CHF 65001 bis CHF 70000CHF  5.00 
CHF 70001 bis CHF 75000CHF   4.30
CHF 75001 bis CHF 80000CHF   3.60
CHF 80001 bis CHF 85000CHF   2.90
CHF 85001 bis CHF 90000CHF   2.20
CHF 90001 bis CHF 95000CHF  1.50 
CHF 95001 bis CHF 100000CHF   1.00
CHF 100001 bis CHF 105000CHF   0.90
CHF 105001 bis CHF 110000CHF   0.80
CHF 110001 bis CHF 115000CHF   0.70
CHF 115001 bis CHF 120000CHF   0.60
über CHF 120'000CHF   0.00
  

Gemäss der Analyse der Steuerdaten haben rund ¾ aller Familien ein massgebendes Einkommen unter CHF 120'000.00 und sind damit aufgrund ihres Einkommens künftig anspruchsberechtigt (sofern sie das notwendige Erwerbspensum vorweisen können). Durch die Einführung der Subjektfinanzierung und damit der gerechteren Verteilung der Subventionen kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Nachfragenden zunehmen wird. Gemäss den Hochrechnungen wird im ersten Jahr nach der Umstellung mit einem Gesamtaufwand von CHF 1.35 Mio. gerechnet werden. Dieser steigt im Folgejahr auf CHF 1.55 Mio. resp. im dritten Jahr auf CHF 1.65 Mio. an, wobei der Nachfragezuwachs im schulergänzenden Bereich höher zu erwarten ist als im Vorschulbereich.


Da zukünftig alle Muttenzer Kinder in allen Betreuungsinstitutionen einkommensabhängig subventioniert werden, musste der Subventionsschlüssel überarbeitet werden, was zu einer leichten Kostensteigerung für einzelne Eltern führen wird. Durch den zusätzlichen Kinderabzug von CHF 7‘000 wird die Kostensteigerung für die jetzigen Familien in den Tagesheimen Sonnenmatt und Unterwart mit mehreren betreuten Kindern jedoch nicht so hoch sein wie bei der Vorlage 2017.
Da für den Besuch von privaten Tagesheimen bis heute keine Subvention ausgerichtet wurde, ist die künftige Einsparung entsprechend höher. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Kinder von Erziehungsberechtigten mit tieferen Einkommen aufgrund der Subventionen tendenziell eher in den gemeindeeigenen Tagesheimen betreut wurden(Tabelle Einkommen)
Massgebendes Einkommen Kita unter 18 Monate Kita über 18 Monate / Tagesfamilien private Tagis (Annahme Vollkosten CHF 115)
CHF 0 bis CHF 25'000-35%-42%-83%
CHF 25'001 bis CHF 30'000-44%-50%-83%
CHF 30'001 bis CHF 35'000-52%-56%-83%
CHF 35'001 bis CHF 40'000-57%-61%-83%
CHF 40'001 bis CHF 45'000-38%-43%-79%
CHF 45001 bis CHF 50000-23%-28%-71%
CHF 50001 bis CHF 55000-11%-16%-63%
CHF 55001 bis CHF 600000%-6%-56%
CHF 60001 bis CHF 650005%0%-50%
CHF 65001 bis CHF 7000010%5%-43%
CHF 70001 bis CHF 750009%4%-37%
CHF 75001 bis CHF 8000011%7%-31%
CHF 80001 bis CHF 8500012%8%-25%
CHF 85001 bis CHF 9000013%9%-19%
CHF 90001 bis CHF 9500015%11%-13%
CHF 95001 bis CHF 10000014%11%-9%
CHF 100001 bis CHF 1050009%6%-8%
CHF 105001 bis CHF 1100005%2%-7%
CHF 110001 bis CHF 1150001%-2%-6%
CHF 115001 bis CHF 120000-3%-5%-5%
CHF 120'001 bis CHF 125'00015%-4%0%
CHF 125'001 bis CHF 130'00011%-8%0%
CHF 130'001 bis CHF 135'0006%-12%0%
CHF 135'001 bis CHF 140'0002%-15%0%
CHF 140'001 bis CHF 145'000-1%-18%0%
CHF 145'001 bis CHF 150'000-5%-21%0%
über CHF 150'000-8%-23%0%


D Abwicklung der Betreuungsgutscheine
Für die Abwicklung der Betreuungsgutscheinanträge muss gemäss Erfahrungswerten mit 2.5 Stunden pro Dossier und Jahr gerechnet werden. Die Prüfung der Anträge, insbesondere der Angaben zum Einkommen, kann in Zusammenarbeit mit der Steuerabteilung erfolgen. Die Gemeinde geht von einem künftigen Aufwand von total 40 Stellenprozenten aus.
Des Weiteren muss zur effizienten Abwicklung der Administration eine Software angeschafft werden. Gemäss ersten Abklärungen muss mit einem Initialaufwand von CHF 25'000.00 und wiederkehrenden Kosten von ca. CHF 3'500.00 jährlich gerechnet werden.

E Aufbau der schulergänzenden Betreuung
Das Departement Bildung Kultur Freizeit ist in Zusammenarbeit mit Claudia Huser von büro communis und den Tagesheimleitungen Sonnenmatt und Unterwart am Aufbau der schulergänzenden Nachmittagsbetreuung. Mit der durch die Wahlbehörde abgelehnten Weiterführung der 5. Gruppen in den Tagesheimen Sonnenmatt und Unterwart wurde es notwendig, die schulpflichtigen Kinder in den gemeindeeigenen Tagesheimen in eigenen Gruppen zusammenzuführen und mit den schulergänzenden Strukturen zu starten. Diese werden bis zu einer allfälligen Einführung des neuen Reglements noch über die bestehende Taxordnung abgerechnet. Der vollständige Aufbau wird aber rechtzeitig auf den 1. August 2019 soweit abgeschlossen sein, dass die schulergänzende Nachmittagsbetreuung gleichzeitig mit dem neuen Reglement eingeführt und abgerechnet werden kann.

F Verordnung
Wir machen darauf aufmerksam, dass die beiliegende gemeinderätliche Verordnung nur zur Information dient und nicht Teil der Vernehmlassung ist.

G Termin für Ihre Vernehmlassungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 25. Mai 2018, schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Übermittlung per E-Mail bitten wie Sie an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten.

Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich. Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Stellungnahme auf dem Internet ohne Änderungen publiziert wird.

Muttenz, 4. Mai 2018
IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Die Vizepräsidentin: Kathrin Schweizer
Der Verwalter: Aldo Grünblatt

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