Planauflage: Bau- und Strassenlinienpläne Fulenbachweg, Gänsbühlgartenweg und Tännliweg

22. Januar 2018
Planauflage vom 29. Januar 2018 bis 28. Februar 2018
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2018 die Bau- und Strassenlinienpläne Fulenbachweg, Gänsbühlgartenweg und Tännliweg erlassen.
Gemäss §31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 findet die 30-tägige Auflage vom 29. Januar 2018 bis 28. Februar 2018 statt. Die Pläne sowie die zugehörigen Planungsberichte liegen während der Dauer der Planauflage in der Bauverwaltung, Gemeindehaus 1. OG zur Einsichtnahme auf (ohne Voranmeldung gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr resp. Mittwoch bis 18:30 Uhr).
Allfällige Einsprachen von betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie kantonalen Vereinigungen, welche gemäss RBG §31, Abs. 2 lit. b dazu berechtigt sind, sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
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20180118_BSP_Gaensbuehlgartenweg_Planauflage.pdf Download 1 20180118_BSP_Gaensbuehlgartenweg_Planauflage.pdf
20180118_BSP_Taennliweg_Planauflage.pdf Download 2 20180118_BSP_Taennliweg_Planauflage.pdf