Personalreglement (10.200), Anhörung zur Totalrevision

25. Juni 2009
Gemäss § 2a des Verwaltungs- und Organisationsreglements werden die Muttenzer Ortsparteien, die Behörden und Kommissionen, die Bevölkerung sowie die interessierten Organisationen bei Vorlagen, welche den Erlass oder Änderungen von Reglementen betreffen, in das Anhörungsverfahren einbezogen und zur Mitwirkung eingeladen.
Eingeladen, sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu beteiligen, sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Muttenz resp. deren Mitarbeiterrat.


Vorliegend steht das total revidierte Personalreglement zur Anhörung bereit.
Die ebenfalls neu ausgearbeitete Personalverordnung ist nicht Bestandteil des Anhörungsverfahrens, da der Erlass von Verordnungen in die Kompetenz des Gemeinderates fällt. Trotzdem stellt der Gemeinderat die Verordnung orientierungshalber zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung. Diesbezügliche Anmerkungen werden im Rahmen des Anhörungsverfahrens ebenfalls zur Kenntnis genommen.
Da das gesamte Regelwerk einer Totalrevision unterzogen wurde, konnte keine synoptische Darstellung mit einem Vergleich von altem Recht und neuem Recht ausgearbeitet werden. Das bisherige Personalreglement Nr. 10.200 steht jedoch auf dieser Website in der Rubrik Verwaltung/Reglemente und Erlassezum Herunterladen zur Verfügung.
Das neue Behördenreglement ist Teil dieser Erlassrevision. Bitte hier klicken für die Anhörung zum neuen Behördenreglement.

Wie kann man sich an der Anhörung beteiligen?

  • Die Ortsparteien, Behörden, Kommissionen und interessierten Organisationen sowie die Einwohner und Einwohnerinnen können Ihre Stellungnahmen per E-Mail oder auf dem Postweg senden an:
Gemeinde Muttenz, Personaladministration, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz
daniela.mueller@muttenz.bl.ch .

  • Der Mitarbeiterrat steht als Anlaufstelle für die sich am Anhörungsverfahren beteiligenden Mitarbeitenden der Gemeinde Muttenz zur Verfügung; Mitarbeiterrat des Personals der Gemeinde Muttenz, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis spätestens Montag, 31. August 2009 schriftlich oder per E-Mail der Personaladministration oder dem Mitarbeiterrat übermittelt sein muss. Nach diesem Zeitpunkt eintreffende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zugehörige Objekte

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