Feuerwehrreglement (11.200), Anhörung zur Teilrevision bis18. Juni 2009

27. Mai 2009
Gestützt auf § 2a des Verwaltungs- und Organisationsreglements werden die Parteien und interessierte Organisationen zur Vernehmlassung eingeladen. Auch die Stimmberechtigten können eine Stellungnahme abgeben.

Zu diesem Zweck publizieren wir an dieser Stelle als herunterladbares Dokument eine synoptische Darstellung, auf welcher die zu revidierenden Punkte aufgeführt sind.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Donnerstag, 18. Juni 2009 schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Übermittlung per E-Mail bitte an: tina.huber@muttenz.bl.ch
Muttenzer Feuerwehrmänner erhalten vor einem Feuerwehrfahrzeug Instruktionen

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